VorhilfeVerein:BeitragsordnungEntwurfEntwurf
Errichtungsdatum: 29.05.2010
Beitragsordnung des Vereins Vorhilfe.de e.V.
in der Fassung vom 29.05.2010
§ 1 Grundlage
(1) Grundlage für die Regelungen dieser Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins Vorhilfe.de e.V. in der Fassung vom 07.06.2008 insbesondere deren § 4 Absatz 6.
(2) Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung vom 29.05.2010 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
§ 2. Höhe der Mindestmitgliedsbeiträge
(1) Der jährliche Mindestmitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 12 Euro.
(2) Der jährliche Mindestmitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt 24 Euro.
§ 3. Fälligkeit/Zahlungsweise
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig.
(2) Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung auf das unter vorhilfe.de/verein/konto angegebene Konto.
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