unmittelbare Betroffenheit < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Aufgabe | Das BKA hat eine schwarze Liste, auf der Links drauf sind, die gefährliche Auswirkungen haben könnten. Bei der Liste beruft sich das BKA auf ein Gesetz. Weiterhin macht des BKA Verträge mit Internetzugangsanbietern, die die Zugangsanbieter verpflichtet, die Links auf der Liste des BKA für ihre Kudnen zu sperren.
Eine Universität, die einen Aufsatz veröffentlicht hat, und deren homepage auf der Liste gelandet ist, reicht verfassungsbeschwerde ein, un will die streichung aus der liste.
das bverfg weißt aber die beschwerde zurück, da es den beschwerdeführer nicht unmittelbar betrifft. das bka hat die seiten nicht gesperrt, un er könnte lediglich gegen den zugangsanbieter vorgehen. |
Hallo!
Also, ich muss iwie begründen, dass der beschwerdeführer doch unmittelbar betroffen ist. nur wie?
ich mein, man kann sagen, dass des bka die seiten nich slebstständig sperren kann und so..
aber ich mein, er müsste ja auch nich den zugangsanbieter wählen?
und unmittelbar heißt aber doch eigentlich, dass es nur keinen vollzugsakt benötigt.. und des tut es ja hier auch nich?
oder gibt es irgendeine mittelbare drittwirkung hier? aber das is ja eigentlich bei bürger-bürger verhältnissen..
ich bin verwirrt! :/
bin für jede hilfe, oder quellen dankbar! :)
liebe grüße,
nino
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 19:20 Do 15.10.2009 | Autor: | matux |
$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
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