www.vorkurse.de
Ein Projekt von vorhilfe.de
Die Online-Kurse der Vorhilfe

E-Learning leicht gemacht.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Mitglieder · Teams · Forum · Wissen · Kurse · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Mathe-Vorkurse
  Status Organisatorisches
  Status Schule
    Status Wiederholung Algebra
    Status Einführung Analysis
    Status Einführung Analytisc
    Status VK 21: Mathematik 6.
    Status VK 37: Kurvendiskussionen
    Status VK Abivorbereitungen
  Status Universität
    Status Lerngruppe LinAlg
    Status VK 13 Analysis I FH
    Status Algebra 2006
    Status VK 22: Algebra 2007
    Status GruMiHH 06
    Status VK 58: Algebra 1
    Status VK 59: Lineare Algebra
    Status VK 60: Analysis
    Status Wahrscheinlichkeitst

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
Forum "Jura" - staatsorga begründetheit
staatsorga begründetheit < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

staatsorga begründetheit: aufbau
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 15:05 Do 24.11.2005
Autor: sophyyy

hallo,

könnte mir bitte einer in staatsorga helfen:

die zuläßigkeit zu prüfen ist klar, immer ein schema, das einfach abzuklopfen ist.

mein prob ist die begründetheit. gibt es da einen klassischen aufbau, den ich wie bei der zuläßigkeit abklopfen kann bei abstrakter normenkontrolle, Bund- länder- streit und organstreitverfahren.
an sich doch immer :

II. Begründetheit

(+), wenn die Maßnahme des Antragsgegners verfassungswidrig ist und dadurch Organrechte des Antragstellers verletzt werden.

1. Rechtsgrundlage

2. Formelle Verfassungsmäßigkeit

3. Materielle Verfassungsmäßigkeit

=> Verstoß gegen eine Bestimmung des GG?


aber was ist mit:
1) ausführung/ Maßstab
2) § verletzt?
3) rechtfertigungsgründe


das muß doch da irgendwo rein?!?!?
die fälle, die wir besprechen sind jedes mal anders. woher soll man denn dann auf die lösung kommen.

danke im voraus

S

        
Bezug
staatsorga begründetheit: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:55 Fr 25.11.2005
Autor: Josef

Hallo sophyyy

siehe hierzu unter:

[]http://www.jura-schemata.de/abstrakte-normenkontrollklage.htm



Bezug
        
Bezug
staatsorga begründetheit: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 16:17 Fr 25.11.2005
Autor: Josef

Hallo sophyyy,

siehe auch:

[]http://www.fh-ludwigsburg.de/service/steuerskripte/SIIIGRE2004.pdf



Bezug
        
Bezug
staatsorga begründetheit: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:39 Fr 25.11.2005
Autor: Josef

Hallo sophyyy,

Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes:
A. Zulässigkeit
- richtet sich nach den Anforderungen der Verfahrensart! (Normenkontrolle, Verfassungsbeschwerde
etc.)
B. Begründetheit
I. Formelle Rechtmäßigkeit
1. Zuständigkeit (®Kompetenzverteilung Bund-Länder, Art. 70 ff. GG!)
2. Verfahren (® Art. 76 ff. GG!)
3. Form (® Art. 82 GG)
II. Materielle Rechtmäßigkeit
1. In Übereinstimmung mit den Grundrechten
2. Im übrigen verfassungsgemäß


Fundstelle:

[]http://www.under-discussion.de/dokumente/allgemeine_staatslehre.pdf

Siehe ganz zum Schluss.

Bezug
                
Bezug
staatsorga begründetheit: danke!
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 17:13 So 27.11.2005
Autor: sophyyy

vielen dank, daß du mir immer so gute seiten nennst.
lg

sophyyy

Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.vorkurse.de
[ Startseite | Mitglieder | Teams | Forum | Wissen | Kurse | Impressum ]