meinungsstreite darstellen < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 21:52 Sa 20.06.2009 | Autor: | der_puma |
hallo,
ich habe mal eine frage wie man meinungsstreite im öffentlichen recht darstellt.
eigentlich geht das ja so, dass man alle meinungen darstellt kurz subsumiert und dann (bei unterschiedlichen ergebnissen) entscheidet.
im öffentlichen recht scheint mir das aber bisweilen kaum machbar.
nehmen wir zb die kunstfreiheit...mithin kann es gegenstand eine klausur oder hausarbeit sein zu bewerten, ob etwas kunst ist oder nicht.
hier gitb es drei definitionsversuche( material, formal und offen)
meiner ansicht nach bereiten diese insbesondere die unterscheidung zwischen material und offfen ( wann istz etwas eine freie künsterische schöpfung und wann im gegensatz dazu eine vielstufige informationsvermittlung)in der praxis schwierige abgrenzungsproble, sodass eine "saubere" subsumtion kaum möglich erscheint.
muss man aber trotzdem alle darstellen und jede defintion kurz subsumieren oder schreibt man die drei definitionen auf und entscheidet sich ganz abstrakt für eine, sodass man dann erst auf den sachverhalt eingeht??
gruß
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