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Forum "Jura" - leistungsstörung
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leistungsstörung: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 19:04 Do 30.04.2009
Autor: sarah_87

hallo,

unter 275 I wird von leistung gesprochen...fällt da auch die annahmepflicht des käufer iS des 433 darunter oder nicht? unter umständen kann es ja dem verkäufer unmöglich sein einen leistungsgegenstand, der im rahmen einer gattungsschuld stand und konkretisiert wurde und dann untergegangen ist, anzunehmen...oder findet sich da eine andere einschlägige norm??

lg

Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.

        
Bezug
leistungsstörung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 09:51 Fr 01.05.2009
Autor: Analytiker

Hi Sarah,

nach herrschender Meinung ist eine Leistung nach BGB der Gegenstand eienr Schuldverpflichtung, der auf ein Tun oder Unterlassen gerichtet ist. Na, und wie kann man da den § 275 I BGB unterbringen? ^^

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
        
Bezug
leistungsstörung: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 13:50 Fr 01.05.2009
Autor: sarah_87

ich dachte eine leistung wäre eine bewusste zweckgerichtete vermehrung fremden vermögens...

ich würde einfach sagen, dass dem schuldner die annahme einer leistungs unmöglich ist, wenn es dem gläubiger unmöglich ist die ware zu liefern???

lg

Bezug
                
Bezug
leistungsstörung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 10:04 Sa 02.05.2009
Autor: Analytiker


> ich dachte eine leistung wäre eine bewusste zweckgerichtete
> vermehrung fremden vermögens...

auch das ist richtig!

> ich würde einfach sagen, dass dem schuldner die annahme
> einer leistungs unmöglich ist, wenn es dem gläubiger
> unmöglich ist die ware zu liefern???

Ja, ich würde hier auch auch positive Unmöglichkeit prüfen!

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                        
Bezug
leistungsstörung: Frage (überfällig)
Status: (Frage) überfällig Status 
Datum: 10:57 So 03.05.2009
Autor: sarah_87

ok

also die frage stand urspürnglich in folgenden zusammenhang...
zwischen a und b kommt es zu einem kaufvertag...a schickt b die ware...leitet sie jedoch vor seinem wohnort zu c...als a zwei tage später an b liefern will verweigert dieser die annahme..zu recht???

hier geht es um die bindungwirkung der konkretisierung, wenn ich dann festgestellt habe, dass der anspruch zur annahme des b entstanden ist....prüfe ich dann, ob der anspuch wieder untergegangen ist bei § 326 ...ist das dann meine gesuchte norm?? dann könnte ich ja auch auf 275 I bezug nehmen??

lg sarah

Bezug
                                
Bezug
leistungsstörung: Fälligkeit abgelaufen
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 11:20 Di 05.05.2009
Autor: matux

$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
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