kant < Philosophie < Geisteswiss. < Vorhilfe
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hallo,
habe zwei fragen zu kant.
1) "sklaverei ist ein geistes- kein rechtszustand". ich finde einfach nirgends eine fundstellen dieses zitats von kant. kann mir da vllt jemand weiterhelfen?
2) kant war als vertretr der aufklärung für die freiheit des menschen und propagierte die emanzipation. er war damit geistiger wegbereiter des bürgerlichen aufschwungs im 19. jahrhundert und begründete die subjetsstellung des menschen und lehnt somit sklaverei ab. hat jemand da vllt genauere fundstellennachweise, wo sich kant zu sklaverei äußert und was das mit dem kategorischen imperativ zu tun hat?
gruß
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 19:16 Di 24.02.2009 | Autor: | Josef |
Hallo der_Puma,
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> 2) kant war als vertretr der aufklärung für die freiheit
> des menschen und propagierte die emanzipation. er war damit
> geistiger wegbereiter des bürgerlichen aufschwungs im 19.
> jahrhundert und begründete die subjetsstellung des menschen
> und lehnt somit sklaverei ab. hat jemand da vllt genauere
> fundstellennachweise, wo sich kant zu sklaverei äußert und
> was das mit dem kategorischen imperativ zu tun hat?
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Sitte, Vernunft und Ästhetik:
In der Sittenlehre (Hauptwerk: »Kritik der praktischen Vernunft«, 1788) stellte er ein oberstes und allgemeines Sittengesetz auf, das die Pflichterfüllung in den Mittelpunkt der sittlichen Wertordnung stellt (kategorischer Imperativ) und verbietet, den Menschen nur als Mittel zu benutzen (»Grundlegung zur Metaphysik der Sitten«, 1785). Die Ideen »Gott«, »Freiheit« und »Unsterblichkeit« sind für Kant nicht Verstandesbegriffe, sondern letzte Forderungen (Postulate) der Vernunft, die für die Bildung von Erfahrung aber nur »regulative« Bedeutung haben. Wenn sie auch nicht theoretisch erkennbar sind, muss ihre Realität doch angenommen werden, da sie Bedingungen sittlichen Handelns sind. Grundlegend wurden auch seine Untersuchungen zur Ästhetik und zum Zweckbegriff (»Kritik der Urtheilskraft«, 1790). In seinem staatsphilosophischen Denken trat er für einen Rechtsstaat in republikanischem Sinn, für Weltbürgerrecht und den »Ewigen Frieden« ein.
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2001
Viele Grüße
Josef
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Hallo der_puma,
ich finde das Zitat auch nicht. Vom Gedankengang her würde ich die Aussage aber entweder in "Vom ewigen Frieden" oder in der "Metaphysik der Sitten" vermuten.
Wenn Du tatsächlich die Fundstelle brauchst, wird Dir wohl nur ein Gang in die Bibliothek weiterhelfen. Dort findest Du hoffentlich die Kant-Konkordanz von Roser und Mohrs, mit der Du fündig werden solltest.
Grüße
reverend
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 09:39 Mi 25.02.2009 | Autor: | Adamantin |
Aus der Schrift "Zum ewigen Frieden" stammt sie zu 90% nicht, denn die habe ich mehrmals gelesen und referiert, und an Sklaverei würde ich mich erinnern :)
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> 1) "sklaverei ist ein geistes- kein rechtszustand". ich
> finde einfach nirgends eine fundstellen dieses zitats von
> kant.
Hallo,
ich bin bei der Urheberschaft von Zitaten oft skeptisch.
Bist Du Dir sicher, daß es wirklich von Kant ist?
Ich habe schon mehrfach festgestellt, daß ein und dasselbe Zitat im Internet und auch in gedruckten Sammlungen verschiedensten Urhebern zugeordnet wird.
ich hab' natürlich mal gegoogelt und festgestellt, daß "Dein" Zitat sehr oft auch als Zitat von Gabiel Laub geführt wird.
Gruß v. Angela
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 19:22 Do 26.02.2009 | Autor: | matux |
$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
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