www.vorkurse.de
Ein Projekt von vorhilfe.de
Die Online-Kurse der Vorhilfe

E-Learning leicht gemacht.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Mitglieder · Teams · Forum · Wissen · Kurse · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Mathe-Vorkurse
  Status Organisatorisches
  Status Schule
    Status Wiederholung Algebra
    Status Einführung Analysis
    Status Einführung Analytisc
    Status VK 21: Mathematik 6.
    Status VK 37: Kurvendiskussionen
    Status VK Abivorbereitungen
  Status Universität
    Status Lerngruppe LinAlg
    Status VK 13 Analysis I FH
    Status Algebra 2006
    Status VK 22: Algebra 2007
    Status GruMiHH 06
    Status VK 58: Algebra 1
    Status VK 59: Lineare Algebra
    Status VK 60: Analysis
    Status Wahrscheinlichkeitst

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
Forum "Jura" - hypothetische einwilligung
hypothetische einwilligung < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

hypothetische einwilligung: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 17:13 Di 03.02.2009
Autor: der_puma

hallo,

hab noch eine frage zur dogmatischen einordung der hypothetischen einwilligung.

grundsätzlich prüft man ja
rechtfertigende einwilligung
mutmaßlich rechtfertigenden einwilligung

die hypothetische einwilligung stellt ja ein bisschen einen sonderfall dar, der besonders relevant bei fragen der ärztlichen aufklärungspflicht wird.

wo muss ich denn die hypothetische einwilligung in der prüfung genau einordnen ? bei der mutmaßlichen einwilligung ? wenn ja unter welchem punkt ? oder muss ich diese gesondert prüfen ? wenn ja, mit welchen prüfaufbau??

gruß


        
Bezug
hypothetische einwilligung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 09:06 Mi 04.02.2009
Autor: Josef

Hallo,


> hab noch eine frage zur dogmatischen einordung der
> hypothetischen einwilligung.
>  
> grundsätzlich prüft man ja
> rechtfertigende einwilligung
>  mutmaßlich rechtfertigenden einwilligung
>  
> die hypothetische einwilligung stellt ja ein bisschen einen
> sonderfall dar, der besonders relevant bei fragen der
> ärztlichen aufklärungspflicht wird.
>
> wo muss ich denn die hypothetische einwilligung in der
> prüfung genau einordnen ? bei der mutmaßlichen einwilligung
> ? wenn ja unter welchem punkt ? oder muss ich diese
> gesondert prüfen ? wenn ja, mit welchen prüfaufbau??
>  




mutmaßliche

rechtfertigende Einwilligung


- GoA-Prinzip (677 BGB)

- Prinzip des mangelnden Interesses

- subsidiär hinter ausdrücklicher Einwilligung

- "erst-recht" bei FahrlässigkeitsD möglich

1) Dispositionsbefugnis

  - einwilligungsfähiges Rechtsgut desjenigen, für den gehandelt wird

2) fehlende Einwilligungserklärung (Subsidiarität)

  - kein entgegenstehender Wille des RG-Trägers bekannt oder erkennbar

  - ausdrückliche Erklärung nicht rechtzeitig einholbar

4) Hypothetischer Wille des RG-Trägers

  = objektive Würdigung der Gesamtumstände ex ante

     (egal ob später tatsächlich EW gegeben wird oder nicht)

  - hypothetisches Wahrscheinlichkeitsurteil

  - GoA-Prinzip: wenn bei obj. Abwägung die geschützten Interessen

                           eindeutig überwiegen

  - Pr. des mangelnden Interesse:

     wenn betroffenes Interesse minimal und daher nicht schutzwürdig

5) subj. Rechtfertigungselement

  - Absicht im Sinne des Einwilligungsberechtigten zu handeln

  ­- gewissenhafte Prüfung der Umstände erforderlich

  - fehlende Prüfung ist egal, wenn tatsächl. alle Voraussetzungen vorliegen

  - wenn T nach unzureichender Prüfung Voraussetzungen annimmt: ETB

  - bei falschem Urteil: Subsumtionsirrtum, der wie Verbotsirrtum 17

     behandelt wird, dh Vermeidbarkeit ist bei Schuld entscheidend





[]Quelle



Viele Grüße
Josef


Bezug
                
Bezug
hypothetische einwilligung: Frage (überfällig)
Status: (Frage) überfällig Status 
Datum: 11:11 Mi 04.02.2009
Autor: der_puma

danke schonma für die anwort,

aber das ist ja der prüfaubau für die mutmaßlich rechtfertigenden einwilligung, meine frage zielte eher darauf ab, wo ich die sog. hypothetische einwilligung unterbringen muss?

gruß

Bezug
                        
Bezug
hypothetische einwilligung: Fälligkeit abgelaufen
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 11:20 Fr 06.02.2009
Autor: matux

$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.vorkurse.de
[ Startseite | Mitglieder | Teams | Forum | Wissen | Kurse | Impressum ]