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Forum "Jura" - eheliche Lebensgemeinschaft
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eheliche Lebensgemeinschaft: Unterlassung des fremdgehens
Status: (Frage) reagiert/warte auf Reaktion Status 
Datum: 21:41 Sa 04.11.2006
Autor: sabie

hallo,
kann mir jemand sagen, wo ich Informationen zu dem Thema "Fremdgehen" in einer Ehe finde?
Mich würde interessieren, ob man dem Ehepartner gesetzlich untersagen kann, mit einer dritten Person, in der gemeinsamen Wohnung, intim zu werden.

Vielen Dank
Grüße sabie


Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.

        
Bezug
eheliche Lebensgemeinschaft: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 22:03 Sa 04.11.2006
Autor: Marie-Therese

also ich kann auch nur eine Vermutung aufstellen....also gesetzlich untersagen kann man es dem ehepartner sicher nicht direkt...man kann zwar einen ehevertrag aufsetzen wo gewisse bedingungen drinnen stehen was passiert wenn man fremdgeht..
man kann es aber trotzdem tun nur muss man dann eben z.B.: bei reichen menschen einen hohen geldbetrag zahlen...
Ich bin der meinung das man nicht gesetzlich bestraft werden kann, aufjedenfall nicht in österreich und nicht im 21. Jh. früher einmal ja aber jetzt nicht mehr...

ich hoffe es hat dir ein bisschen geholfen
ciao marie-therese

Bezug
                
Bezug
eheliche Lebensgemeinschaft: fremdgehen
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 22:42 Sa 04.11.2006
Autor: sabie

hallo marie-therese,
vielen Dank für deinen Beitrag. Es hat mich sehr gefreut, dass so schnell eine Antwort kommt.

Aber eigentlich suche ich nach Paragraphen zum Thema Ehebruch und "Fremdgehen".

liebe Grüße
Sabie


Bezug
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