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Forum "Jura" - darf ein polizist?
darf ein polizist? < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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darf ein polizist?: Umfrage (beendet)
Status: (Umfrage) Beendete Umfrage Status 
Datum: 18:44 Di 04.08.2009
Autor: mef

guten tag,

ich weiß nicht ob das thema hier wirklich so angebracht ist, aber ich erlebe in letzer zeit so einiges was mich deshalb auch so neugierig zugleich extrem sauer macht.

zur frage:
darf ein polisizt oder dürfen mehrere einen einfach verdächtigen und daraufhin die handschellen dranmachen???
gibt es da nicht so ein recht , wie die der Würde, ich fühle mich wie ein schwerverbrecher, habs satt,

gibt es da paragraphen die ich gegen dieses vorgehen benützen könnte?

dank im voraus
lg
mef

        
Bezug
darf ein polizist?: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 19:25 Di 04.08.2009
Autor: M.Rex

Hallo

Polizisten dürfen dich sobald sie einen Verdacht haben, vorläufig festnehmen. Leistest du dagegen Widerstand, können sie dich mit Handfesseln ausstatten, um sich selber zu schützen.

Das Festsetzen bei Verdacht darf übrigens auch jeder Bürger. Wenn du jemandem beim Diebstahl erwischst, darfst du ihn auch einsperren/festhalten etc.

Das Phanömen hatten wir nämlich mal bei der Feuerwehr besprochen, als es um Sonderechte der Feuerwehren ging.

Frag mich aber bitte nicht, welche Paragraphen das genau regeln, da sollen die Juristen mal draufschauen, ich werde die Frage daher als Umfrage einstellen.

Marius

Bezug
                
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darf ein polizist?: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 19:30 Di 04.08.2009
Autor: mef

zunächst einmal  danke schön

ne frage ist mir grade eingefallen
weiß jemand was für sonderrechte jemand hat, der im freiwilligen polizeidienst tätig ist??

Bezug
                        
Bezug
darf ein polizist?: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:02 Mi 05.08.2009
Autor: Josef

Hallo,

Der Freiwillige Polizeidienst (in Bayern und Sachsen Sicherheitswacht) ist eine staatliche Einrichtung. Sie soll durch den Streifendienst von zugewiesenen Gebieten die Öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten oder herstellen. Er handelt auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr.

[]Quelle


[]siehe auch hier


Viele Grüße
Josef


Bezug
        
Bezug
darf ein polizist?: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 06:15 Mi 05.08.2009
Autor: Josef

Hallo,

Der Auftrag der deutschen Polizeien ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Dazu hat die Polizei durch Polizeiverfügungen und sonstige Maßnahmen und in einigen deutschen Ländern auch durch Polizeiverordnungen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und teilweise auch für die Öffentliche Ordnung abzuwehren (Prävention). Des Weiteren erforscht die Polizei strafbare und ordnungswidrige Handlungen (Repression), wobei sie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen hat und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen trifft, um die Verdunklung der Sache zu verhüten. Außerdem schützt die Polizei private Rechte, falls ein gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und widrigenfalls die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde und nimmt sonstige ihr von Rechts wegen obliegende Aufgaben wahr.
Die Polizei vertritt bei ihrem Handeln die Rechtsordnung als Exekutive.

Quelle: []Polizei (Deutschland)


Polizeibeamte, die eine rechtmäßige Maßnahme ausführen, können sich auch je nach Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit anderer dienstlich zugelassener Waffen bedienen, z.B. dienstlich zugelassenes Pfefferspray, Wasserwerfer und Schlagstock.

Quelle: []Waffengebrauch


Viele Grüße
Josef

Bezug
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