abhängige Prozentsätze < Finanzmathematik < Finanz+Versicherung < Hochschule < Mathe < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 17:41 Mo 01.08.2005 | Autor: | kruder77 |
Hallo,
wie kann ich das folgende Problem so annähren, dass ich es auf 3 oder mehr
Nachkommastellen genau ermitteln kann?
Bekannt sind der Einkaufspreis, der Reingewinn, andere Kosten, sowie die Prozentsätze
der beiden Variablen. Das ich die ersten Sachen addiere ist ja klar, aber wie komme ich
von dort über die beiden Prozentsätze, die sich gegenseitig beeinflussen, zum gewünschten
Wert?
Vielen Dank & schöne Grüße
kruder77
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 13:40 Di 02.08.2005 | Autor: | Josef |
Hallo kruder77,
>
> wie kann ich das folgende Problem so annähren, dass ich es
> auf 3 oder mehr
> Nachkommastellen genau ermitteln kann?
>
Was möchtes du ermitteln?
> Bekannt sind der Einkaufspreis, der Reingewinn, andere
> Kosten, sowie die Prozentsätze
> der beiden Variablen.
Für was stehen die beiden Variablen?
Das ich die ersten Sachen addiere
> ist ja klar, aber wie komme ich
> von dort über die beiden Prozentsätze, die sich
> gegenseitig beeinflussen, zum gewünschten
> Wert?
>
Welcher Wert ist zu ermitteln?
Kannst du bitte die Originalaufgabe hier einstellen.
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 11:53 Mi 03.08.2005 | Autor: | kruder77 |
Hallo Josef,
> Was möchtes du ermitteln?
> Welcher Wert ist zu ermitteln?
Einen Verkaufspreis
> Für was stehen die beiden Variablen?
Für zwei verschiedene Prozentsätze
> Kannst du bitte die Originalaufgabe hier einstellen.
Die gibt es nicht, ich probiere gerade mir ein Konsolenprogramm in C zu schreiben und hänge an dieser Stelle.
Aber ich probiere es mal etwas besser zu formulieren:
Gegeben sind: Der Einkaufspreis (Netto o. Brutto), der Reingewinn welcher der User haben möchte, sowie etliche Fixkosten welche abgefragt und eingegeben werden. Die beiden von einander abhängigen Prozentsätze entsprechen zb. der UST und einer Provision ( die sind ja beide variabel UST kann 7%, 16% oder eine Mischung sein, ebenso verhält es sich mit der Provision je nachdem welcher Mitarbeiter, welche Menge, etc.).
Problem ist: Die Prozentsätze, da diese voneinander bei der Kalkulation vom Verkaufspreis abhängig sind. Es muss doch irgendeine mathematische Nährung geben womit ich das realisieren kann, oder?
Grüße kruder77
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(Antwort) fertig | Datum: | 14:04 Mi 03.08.2005 | Autor: | Josef |
Hallo kruder77,
Zum Bareinkaufspreis werden die Bezugskosten addiert.
Das ergibt den Bezugspreis. Hierzu addiert man den Handlungskostenzuschlag. Dies ergibt den Selbstkostenpreis.
Zum Selbstkostenpreis addiert man den Gewinnzuschlag.
Die ergibt dann den Barverkaufspreis.
Auch der Barverkaufspreis, in den bereits alle Selbstkosten und der Gewinnzuschlag eingeflossen sind, ist noch nicht der Preis einer Ware, der dem Kunden genannt wird. Schließlich muss man davon ausgehen, dass dieser Kunde eine Rechnung mit Skontoabzug bezahlen möchte.
Dieser mögliche Abzug durch den Kunden wird gewöhnlich dem Barverkauspreis zugeschlagen. Dabei muss berücsichtigt werden, dass der Skontobetrag ja vom jeweiligen Endbetrag abgezogen wird, der Zielverkaufspreis genannt wird.
Für einen Aktenschrank mit dem Barverkaufspreis von 686 Euro soll berücksichtigt werden, dass dem Kunden bei sofortiger Zahlung 2 % Skonto eingeräumt werden. Wie hoch ist der Zielverkaufspreis?
Wenn man zu einem Barverkaufspreis von 686 Euro in einem ersten Schritt die 2 % Skonto hinzuzählen will, die der Kunde später abziehen wird, dann entsprechen die 686 Euro genau 98 % vom Zielverkaufspreis. Die 2 % Skonto errechnet man deshalb, indem man den Barverkaufspreis durch 98 dividiert und dann mit 2 multipliziert. Man addiert sie zum Barverkaufspreis, um den Zielverkaufspreis zu erhalten.
Barverkaufspreis (98 %) = 686,00 Euro
abzüglich 2 % Skonto =
[mm]\bruch{686*2}{98}[/mm] = + 14,00 Euro
Zielverkaufspreis = 700,00 Euro
oder:
686 : 0,98 = 700,00
Zum Zielverkaufspreis einer Ware kommt schließlich noch die Mehrwertsteuer hinzu, die ine privater Endverbraucher nicht von der Steuer absetzen kann, so dass er sie als volle eigene Kosten berücksichtgen muss. Das bedeutet, dass dem Listenverkaufspreis schließlich noch der Mehrwertsteuerbetrag zugerechnet werden muss, um auf den Ladenverkaufspreis zu kommen. Er wird auch Bruttoverkaufspreis genannt. Der Mehrwertsteuerbetrag wird dabei vom Listenverkaufspreis errechnet.
Für den Preis des Aktenschranks bedeutet dass:
Zielverkaufspreis = 700,00 Euro
+ 16 % MWSt = 112,00 Euro
812,00 Euro
oder:
700*1,16 = 812,00 Euro
Bruttoverkaufspreis = 812,00 Euro.
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(Frage) beantwortet | Datum: | 21:04 Do 04.08.2005 | Autor: | kruder77 |
Hallo Joseph,
vielen vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe da jedoch einen anderen Sachverhalt gemeint.
Nehmen wir an Du willst diesen Schrank verkaufen und zwar über einen anderen Händler.
Dann kommen wir ja wieder zu dem Nettopreis, wo alle Fixkosten mit drinne sind und dieser ist dann sagen wir 500 du kannst diesen aber nicht für (+16%)-->580 anbieten, weil der Händler 5% oben aufschlägt (+5%)-->609 damit hätte sich dann aber deine Abgabe von 16% UST wieder verändert auf 84 anstatt der 80 (+4)-->613 womit sich dann wieder die Händler Gebühr auf 30,65 ändern würde.
Und deswegen dachte ich das es vielleicht eine mathematische Lösung ähnlich dem Taylor, oder durch Reihe von Mittelwertbildungen gibt!?
Grüße kruder77
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(Antwort) fertig | Datum: | 14:09 Fr 05.08.2005 | Autor: | Josef |
Hallo kruder77,
die Listenpreise von Großhändler sind grundsätzlich Preise ohne Mehrwertsteuer, und auch bei sämtlichen weiteren Berechnungen im Rahmen der Warenkalkulation geht man von den Nettopreisen aus und lässt die Mehrwertsteuer unberücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist sowohl für den gewerbsmäßigen Käufer wie für den Verkäufer ein druchlaufender Posten. Eingenommene Umsatzsteuer muss ans Finanzamt abgeführt werden. Gezahlte Umsatzsteuer kann man mit diesen fälligen Beträgen als Vorsteuer verrechnen. Mehrwertsteuer wird deshalb bei der Warenkalkulation erst dem Verkaufspreis zugerechnet, der vom Endverbraucher gezahlt werden muss.
In unserem Beispiel heißt das:
(Nettopreis oder Listenpreis) Händler A = 700,00 Euro.
zuzüglich 5 % Gewinnkalkulation = 35,00 Euro
für Händler B
Zielverkaufspreis für Händler B = 735,00 Euro
zuzüglich 16 % MWSt = 117,60 Euro
Bruttopreis für Endverbraucher = 852,60 Euro
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(Frage) beantwortet | Datum: | 10:54 Sa 06.08.2005 | Autor: | kruder77 |
Hallo Josef,
ja normalerweise ist das so, aber der Händler B nimmt seine 5% vom Verkaufspreis wo die 16% Mehrwertsteuer schon drinne sind:
In unserem Beispiel heißt das:
(Nettopreis oder Listenpreis) Händler A = 700,00 Euro.
zuzüglich 5 % Gewinnkalkulation = 35,00 Euro
zuzüglich 16 % MWSt = 117,60 Euro
Bruttopreis für Endverbraucher = 852,60 Euro
abzüglich Händler B 5% = 809,97 Euro
Und wie kann ich das so planen, das ich meine gewünschten xx,xx Euro Gewinn mache?
Schöne Grüße
kruder77
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(Antwort) fertig | Datum: | 16:03 Sa 06.08.2005 | Autor: | Josef |
Hallo kruder77,
> ja normalerweise ist das so, aber der Händler B nimmt seine
> 5% vom Verkaufspreis wo die 16% Mehrwertsteuer schon drinne
> sind:
>
> In unserem Beispiel heißt das:
> (Nettopreis oder Listenpreis) Händler A = 700,00 Euro.
> zuzüglich 5 % Gewinnkalkulation = 35,00 Euro
> zuzüglich 16 % MWSt = 117,60 Euro
> Bruttopreis für Endverbraucher = 852,60 Euro
> abzüglich Händler B 5% = 809,97 Euro
>
>
> Und wie kann ich das so planen, das ich meine gewünschten
> xx,xx Euro Gewinn mache?
>
abzüglich Händler B 5 % = 809,97 Euro
dieser Betrag ist einschließlich MWSt, also Bruttobetrag.
Für deine Berechnung muss du den Nettobetrag errechnen, also ohne MWSt.
116 % = 809,07 Euro
100 % = 698,25 Euro |(809,07 : 1,16)
Auf diesen Nettobetrag kannst du jetzt deinen Gewinnaufschlag hinzurechen, nehmen wir z.B. 15 % Gewinnaufschlag.
698,25*1,15 = 802,99 Euro.
Falls die Kleinunternehmerrregelung für dich nicht anzuwenden ist, muss du die Mehrwertsteuer gesondert auswerfen und den Nettobetrag von 802,99 Euro hinzuaddieren.
Dein Bruttoverkaufspreis beträgt dann 802,99 * 1,16 = 931,47 Euro.
Achtung!
Falls du die sog. Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, darf du in deiner Rechnung keine Umsatzsteuer gesondert auswerfen. Wirfst du sie dennoch aus, dann muss du diese gesonderte Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen.
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