Zugewinngemeinschaft < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) überfällig | Datum: | 19:49 Mi 15.10.2008 | Autor: | sunbell |
Hallo Leute,
ich behandle gerade das Thema Erbrecht in der Schule und bis jetzt habe ich auch alles verstanden. Aber ich habe Probleme beim Eheerbrecht, genauer gesagt wie das abläuft bei der zugewinngemeinschaft bzw. dort die familienrechtliche Variante.
Also z.B. kann der ehegatte des Erblassers ja sein erbe ausschlagen, was er ja bekommen würde bei der zugewinngemeinschaft (erbrechtliche variante) und dannwenn der ehegatte es ausschlägt die familienrechtliche variante (vgl. § 1371 III BGB) und ich verstehe da die geldregelung nicht.
meine Lehrerin hat es auch versucht an einem beispiel zu eklären ( siehe http://lernen.llgym.de/claroline/document/goto/index.php?url=%2FErbrecht%2FL_ehe_fall6.pdf&cidReq=RL12_1), aber es ist meiner meinung nacht echt unverständlich!!
ich versteh gar nicht, wie die auf ihr endergebnis kommt..
vielleicht kann mir einer weiter helfen..
LG
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 07:02 Do 16.10.2008 | Autor: | Josef |
Hallo sunbell,
dein Link läßt sich nicht öffnen.
Viele Grüße
Josef
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Hallo sunbell,
auch wenn dein Link nicht zu öffnen geht, habe ich bereits einige Zugewinngemeinschaften in der Verwandt- und Bekanntschaft kennengelernt. Dort werden die auszuzahlenden Erbemassen immer in bar beglichen.
Gruß
Die schwangere Paepstin
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 20:20 Fr 17.10.2008 | Autor: | matux |
$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
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