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Umsatzsteuer/Vorsteuer: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 20:21 Mi 31.10.2007
Autor: hasso

Hallo  ich hab mal ne frage und zwar geht es um Umsatzsteuer und vorsteuer!!

Also soweit ich weiß isr die Umsatzseuer 19% Und wenn z.b ein Unternehmen was verkauft muss die 19% an dass Finanzamt.

Nun hat uns unsere lehrerin ein beispiel gegeben das im MC's essen geht und man gefragt wird ob zum hier essen; oder zum mitnehmen es zum vorteil ist, wenn es zum mitnehmen wär weil die Umsatzsteuer dann nur 7% ist.

Was spielt das denn für eine Rolle für ein Unternehmen ob die UST 7% oder 19 % ist ich mein das Geld geht doch sowieso nicht von der eigenen Tasche weg sondern der KUNDE zahlt doch die 19 %.

DANKE IM VORRAUS.

LG HASSO

        
Bezug
Umsatzsteuer/Vorsteuer: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 22:26 Mi 31.10.2007
Autor: Analytiker

Nabend hasso,

> Also soweit ich weiß ist die Umsatzseuer 19% Und wenn z.b
> ein Unternehmen was verkauft muss die 19% an dass Finanzamt.

[ok] -> Ja, so ist es in unserem schönen Lande *g*!

> Nun hat uns unsere lehrerin ein beispiel gegeben das im
> MC's essen geht und man gefragt wird ob zum hier essen;
> oder zum mitnehmen es zum vorteil ist, wenn es zum
> mitnehmen wär weil die Umsatzsteuer dann nur 7% ist.

Der verminderte Steuersatz von 7% gilt für die nach Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes für folgende Waren:

-> []Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände

Deine Lehrerin hat Recht, das ist ein beliebtest Beispiel um Einsteigern in die Materie die Umsatzsteuer näher zu bringen. Hintergrund:
Da McDonalds (rein rechtlich und auch wirklich nur rein rechtlich) ein Restaurant ist, und das Essen in einem Restaurant eine Dienstleistung ist, wird das “Essen” mit einer Umsatzsteuer von 19% belastet. Nahrungsmittel werden in Deutschland allerdings nur mit einer Umsatzsteuer von 7% belastet. Wenn man bei McDonalds also ein Essen mit der Absicht kauft, es nicht im Restaurant zu verzehren (sondern es mitnehmen möchte) werden nur 7% statt 19% fällig, da dann der ermäßigte Steuersatz für Lebensmittel gilt. Allerdings hat die Sache einen Harken. McDonalds weiß natürlich um diesen Zustand, und rechnet bei den Kunden, die das Essen mitnehmen wollen einfach soviel mehr auf den Preis herauf, das es wieder genauso viel kostet wie der Preis, den man bezahlen würde wenn man normal im Restaurant essen würde.

> Was spielt das denn für eine Rolle für ein Unternehmen ob
> die UST 7% oder 19 % ist ich mein das Geld geht doch
> sowieso nicht von der eigenen Tasche weg sondern der KUNDE
> zahlt doch die 19 %.

Natürlich hast du grundsätzlich Recht, das es auf den ersten Blick für McDonalds doch egal sein kann, welchen Steuersatz der Kunde bezahlt, da eh alles zum Finanzamt abgeführt werden muss. Aber wenn du dir meine Ausführungen oben durchgelesen hast, wirst du merken das das für McDonalds eben nicht so ist. Da sie bei den Kunden, die 7% Steuer bezahlen (also das Essen mitnehmen), mehr verdienen (sie machen ja den Preis einfach höher, um die Steuerdifferenz auszugleichen und an den "normalen" Preis anzupassen -> Mehr Gewinn, da nur 7% abgeführt werden müssen)!!! Also freut sich McDonalds diebisch über all die Kunden, die das Essen mitnehmen, und die meisten wissen noch nicht mal, das sie weniger Steuer bezahlen, und diese Ersparniss sich McDonalds noch mit einsteckt...

Das ist die ganze Geschichte dazu ;-)!

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                
Bezug
Umsatzsteuer/Vorsteuer: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 11:53 Do 01.11.2007
Autor: hasso

heyy.. analytiker

Das bedeutet doch dass das voll der Betrug im MC´s ist!!

Dann zocken die uns ja 12% prozent (19-7)=12% in der eigenen Tasche, das heisst ich zahl wenn ich zum mitnehmen sage genau so vie wie als wenn ich sage zum hier essen, weil mcs die restlichen 12 prozent sich in der eigenen tasche steckt!?

Wenn das so ist könnt ich doch die drauf aufmerksam machen das die mehr nehmen als ihnen zu steht oder nicht??

lg Hasso

Bezug
                        
Bezug
Umsatzsteuer/Vorsteuer: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 12:30 Do 01.11.2007
Autor: Josef

Hallo hasso,


>  
> Das bedeutet doch dass das voll der Betrug im MC´s ist!!
>  
> Dann zocken die uns ja 12% prozent (19-7)=12% in der
> eigenen Tasche, das heisst ich zahl wenn ich zum mitnehmen
> sage genau so vie wie als wenn ich sage zum hier essen,
> weil mcs die restlichen 12 prozent sich in der eigenen
> tasche steckt!?
>  
> Wenn das so ist könnt ich doch die drauf aufmerksam machen
> das die mehr nehmen als ihnen zu steht oder nicht??
>  



das siehst du falsch. MC's verdient daran gar nichts!
Die Mehrwertsteuer muss der Käufer zahlen und genau  diese Mehrwertsteuer in der selben Höhe muss der Unternehmer dann ans Finanzamt abführen.

Die Mehrwertsteuer ist somit ein durchlaufender Posten. Eingenommene Mehrwertsteuer muss ans Finanzamt abgeführt werden. Gezahlte Mehrwertsteuer kann der Unternehmer als gezahlte Vorsteuer  mit diesen fälligen Beträgen verrechnen.

Für die meisten Waren und Dienstleistungen gilt in Deutschland der volle Mehrwertsteuersatz von 19 %. Einen geringeren Mehrwertsteuersatz von 7 %  gibt es u.a. für absolut lebensnotwendige Dinge. So werden Lebensmittel und viele Getränke nur mit 7 % besteuert (nicht jedoch alkoholische Getränke)  oder Genussmittel in Cafes oder Restaurants). Analytiker hat hierzu zur unterschiedlichen Besteuerung ja schon schön Stellung genommen.

Die Summe der Nettopreise bildet dann den Grundwert, von dem 19 % errechnet  werden. Der Endbetrag, den der Kunde schließlich bezahlen muss, besteht aus der Summe der Nettopreise zuzüglich der Mehrwertsteuer.

Durch einen verminderten Mehrwertsteuersatz profitieren daher nur die Käufer. Der Bruttorechnungsbetrag ist ja dem entsprechen niedriger.


Wenn der Verkäufer aber den ursprünglichen Nettopreis entsprechend dieser Vergünstigung erhöht, dann liegt der Vorteil offensichtlich beim Verkäufer. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Marktsituation dem Unternehmer die Möglichkeit geben kann, den Preis für sein Produkt selbständig festzusetzen.
Auch hier hat Analytiker schon richtige Ausführungen gemacht.


Viele Grüße
Josef


Bezug
                                
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Umsatzsteuer/Vorsteuer: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 13:38 Do 01.11.2007
Autor: hasso

hey jetzt versteh ich nur noch BAHNHOF...Wo liegt dann der unterschied wenn mc´s mit 7 prozent mehrwertsteuer oder 19 das geht doch sowieso an FINANZAMT

Analytiker sagt die stecken das Geld ein und wie ich eben verstehen konnte hast du mir geschrieben

Die Mehrwertsteuer muss der Käufer zahlen und genau  diese Mehrwertsteuer in der selben Höhe muss der Unternehmer dann ans Finanzamt abführen.

dann ist doch schnuppe egal ob 7 oder 19 nur das wir bei 7% weniger zahlen also liegt deer vorteil bei 7 % bei dem Kunde! Intressiert das Mc`s sosehr wie hoch der vorteil seiner kunden ist ???

bitte einfach um eine einfache Erklärung damit ich das mal richtig verstehe.

lg haso

Bezug
                                        
Bezug
Umsatzsteuer/Vorsteuer: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 14:56 Do 01.11.2007
Autor: Josef

Hallo hasso,

> hey jetzt versteh ich nur noch BAHNHOF...Wo liegt dann der
> unterschied wenn mc´s mit 7 prozent mehrwertsteuer oder 19
> das geht doch sowieso an FINANZAMT
>
> Analytiker sagt die stecken das Geld ein und wie ich eben
> verstehen konnte hast du mir geschrieben
>
> Die Mehrwertsteuer muss der Käufer zahlen und genau  diese
> Mehrwertsteuer in der selben Höhe muss der Unternehmer dann
> ans Finanzamt abführen.

>
> dann ist doch schnuppe egal ob 7 oder 19

Das ist nicht egal. Hier macht das Finanzamt nicht mit.

Die Steuer ermäßigt sich auf 7 Prozent für die folgenden Umsätze:

1. die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb der in der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;

Das gilt nicht für die Lieferungen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle.

> nur das wir bei 7%
> weniger zahlen also liegt deer vorteil bei 7 % bei dem
> Kunde!

[ok]

Intressiert das Mc's sosehr wie hoch der vorteil

> seiner kunden ist ???
>  

In diesem Fall schon. MC's nutzt den Vorteil seiner Kunden für sich und gibt die eingesparte Mehrwertsteuer durch den 7 %-igten ermäßigten Steuersatz nicht an seine Kunden weiter.

Hierzu lies noch einmal die zutreffenden Ausführen von Analytiker:

"Natürlich hast du grundsätzlich Recht, das es auf den ersten Blick für McDonalds doch egal sein kann, welchen Steuersatz der Kunde bezahlt, da eh alles zum Finanzamt abgeführt werden muss. Aber wenn du dir meine Ausführungen oben durchgelesen hast, wirst du merken das das für McDonalds eben nicht so ist. Da sie bei den Kunden, die 7% Steuer bezahlen (also das Essen mitnehmen), mehr verdienen (sie machen ja den Preis einfach höher, um die Steuerdifferenz auszugleichen und an den "normalen" Preis anzupassen -> Mehr Gewinn, da nur 7% abgeführt werden müssen)!!! Also freut sich McDonalds diebisch über all die Kunden, die das Essen mitnehmen, und die meisten wissen noch nicht mal, das sie weniger Steuer bezahlen, und diese Ersparniss sich McDonalds noch mit einsteckt... "


In dem MC's den Grundnettopreis für die Mitnahme von Speisen und Getränken entsprechend des 7 %-igen Steuervorteils erhöht, und dadurch den gleichen Verkaufspreis bei Verzehr an Ort und Stelle erreicht, kann man nicht von Betrug sprechen.

Bezug
                                                
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Umsatzsteuer/Vorsteuer: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 15:21 Do 01.11.2007
Autor: hasso

Hallo

Wenn ich sage ich möchte mein Fischburger zum mitnehmen zahl ich doch an Mc genau so viel wie als wenn ich sage zum hier essen, mir ist noch nie aufgefallen das ich für mein MENÜ mehr zahle wenn ich in MCS drinne esse.

Das Menü ist doch ein konstanter Preis von bsp 4.95€ und ändert sich doch nicht wenn man sagt zum hier essen oder zum mitnehmen.  bei inkl 19 % wären die einnahmen 4.15 und bei 7% wären die einnahmen 4.62(dann gehen 0.32) ans finamzamt.

Achsoo und wenn die den Bruger zum mitnehmen versteuern haben die mehr gewinn weil der weil die nur 0.32 versteuern und nicht 0.80Cent !!


HAB ICH RECHT!!??


LG HASSO

Bezug
                                                        
Bezug
Umsatzsteuer/Vorsteuer: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:29 Do 01.11.2007
Autor: Josef

Hallo hasso,


>  
> Wenn ich sage ich möchte mein Fischburger zum mitnehmen
> zahl ich doch an Mc genau so viel wie als wenn ich sage zum
> hier essen, mir ist noch nie aufgefallen das ich für mein
> MENÜ mehr zahle wenn ich in MCS drinne esse.
>  

[ok]


> Das Menü ist doch ein konstanter Preis von bsp 4.95€ und
> ändert sich doch nicht wenn man sagt zum hier essen oder
> zum mitnehmen.  bei inkl 19 % wären die einnahmen 4.15 und
> bei 7% wären die einnahmen 4.62(dann gehen 0.32) ans
> finamzamt.


[ok]


>  
> Achsoo und wenn die den Bruger zum mitnehmen versteuern
> haben die mehr gewinn weil der weil die nur 0.32 versteuern
> und nicht 0.80Cent !!
>  
>
> HAB ICH RECHT!!??
>  
>

[ok]



Viele Grüße
Josef

Bezug
                                                                
Bezug
Umsatzsteuer/Vorsteuer: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 15:30 Do 01.11.2007
Autor: hasso

ENDLICH VERSTANDEN DANKEEE!!!!!!

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Umsatzsteuer/Vorsteuer: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:31 Do 01.11.2007
Autor: Josef

Hallo hasso,

freut mich, dass wir dir helfen konnten.


Viele Grüße
Josef

Bezug
                                
Bezug
Umsatzsteuer/Vorsteuer: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 14:31 Do 01.11.2007
Autor: hasso

Frage 2)

>Die Mehrwertsteuer ist somit ein durchlaufender Posten. Eingenommene >Mehrwertsteuer muss ans Finanzamt abgeführt werden. Gezahlte >Mehrwertsteuer kann der Unternehmer als gezahlte Vorsteuer  mit >diesen fälligen Beträgen verrechnen.


Wenn man also etwas verkauft muss die Umsatzsetuer ans Finanamt und wenn man was kauft wird die Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstattet

Dann hat doch das Finanzamt nichts also erst kriegen die was und dann geben die es wieder ab oder?

lg hasso




Bezug
                                        
Bezug
Umsatzsteuer/Vorsteuer: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:11 Do 01.11.2007
Autor: Josef

Hallo hasso,

> Frage 2)
>  
> >Die Mehrwertsteuer ist somit ein durchlaufender Posten.
> Eingenommene >Mehrwertsteuer muss ans Finanzamt abgeführt
> werden. Gezahlte >Mehrwertsteuer kann der Unternehmer als
> gezahlte Vorsteuer  mit >diesen fälligen Beträgen
> verrechnen.

> Wenn man also etwas verkauft muss die Umsatzsetuer ans
> Finanamt und wenn man was kauft wird die Vorsteuer vom
> Finanzamt zurückerstattet
>
> Dann hat doch das Finanzamt nichts also erst kriegen die
> was und dann geben die es wieder ab oder?
>  

Die Mehrwertsteuer, die ein Unternehmer mit jeder bezahlten Rechnung erhält, kann er selbstverständlich nicht behalten und seinen eigenen Umsätzen zuschlagen. Er muss sie in regelmäßigen Abständen in voller Höhe ans Finanzamt abführen.

Allerdings kann er von den eingenommenen Mehrwertsteuerbeträgen sämtliche Mehrwertsteuerbeträge, die er selbst an Lieferanten oder Dienstleister gezahlt hat, als so genannte Vorsteuer wieder abziehen.

Der Bruttopreis setzt sich zusammen aus dem eigentlichen Warenpreis und der zusätzlichen Mehrwertsteuer, die über den Unternehmer dem Staat zugute kommt. Wer als  Privatmann Einkäufe macht oder Diensleistungen in Anspruch nimmt, den interessiert letztlich nur der Bruttopreis einer Rechnung, die er zu zahlen hat. Für den Unternehmer dagegen ist die Mehrwertsteuer ein "durchlaufender Posten". Er kalkuliert daher vorwiegend mit dem Nettopreis - dem eigentlichen Warenpreis, der für ihn kostendeckend und darüber hinaus gewinnbringend sein sollte.


Viele Grüße
Josef

Bezug
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