Staatsangehörigkeit < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 23:24 Sa 24.10.2009 | Autor: | yuppi |
Hallo,
und zwar bewerbe ich mich gerade für ein freiwilliges Soziales Jahr und dort steht :
Nationalität 1
Nationalität 2
Sonstige
Nun ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit, komme jedoch aus einem anderen Land ursprünglich( Deutscher mit Migrationshintergung ).
Nun soll ich jetzt bei Nationalität 2 auch mein Ursprungsland hinschreiben ?
Würde mich über Antworten freuen, die klar darüber bescheid wissen.
Schönen Gruß
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Hallo yuppi,
nein, hier sind nur bestehende Staatsangehörigkeiten gemeint. Wenn Du also eine doppelte Staatsbürgerschaft hast - und z.B. zwei Pässe - dann musst Du hier auch beide eintragen. Dein "Migrationshintergrund" gehört an dieser Stelle nicht in den Fragebogen. Wenn er Dir für die Bewerbung wichtig ist, mach eine Anmerkung oder erwähne Deine Herkunft im Anschreiben.
Im Grundsatz aber ist es vor allem Deine Entscheidung: bist Du Deutsche(r) oder nicht bzw. nicht so ganz? Das kann Dir niemand abnehmen.
lg,
reverend
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(Frage) beantwortet | Datum: | 15:11 So 25.10.2009 | Autor: | yuppi |
Hallo,
danke für die Antwort. Und zwar bei mir ist es so, dass ich den deutschen Pass habe aber der meinen Ursprungsland abgelaufen ist. Kann ihn aber verlängern, nimmt aber viel Zeit in Anspruch.
Jedoch habe ich den Personalausweis meines Ursprungsland und der ist gültig.
Wie sieht es in diesem Fall aus mit Nationalität 1 , Nationailität 2 ?
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> danke für die Antwort. Und zwar bei mir ist es so, dass
> ich den deutschen Pass habe aber der meinen Ursprungsland
> abgelaufen ist. Kann ihn aber verlängern, nimmt aber viel
> Zeit in Anspruch.
> Jedoch habe ich den Personalausweis meines Ursprungsland
> und der ist gültig.
>
> Wie sieht es in diesem Fall aus mit Nationalität 1 ,
> Nationailität 2 ?
Nationalität 1 / zum deutschen Pass, Ausweis usw: nur mit Ablauf des gültigen Passes usw. verliert man nicht seine deutsche Staatsangehörigkeit. Lediglich ist der Pass abgelaufen und somit kein gültiges / geltendes Dokument.
Du bist weiterhin "deutsch".
Nationalität 2: ähnliches kann ich da auch für vermuten. Aber nix genaues weiss ich nicht; da greift die Regelung des Staates 2.
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(Antwort) fertig | Datum: | 15:32 So 25.10.2009 | Autor: | jales |
Wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft hast, dann gibst du diese erst einmal an. Wenn du nun ebenfalls die Staatsbürgerschaft deines Geburtslandes noch besitzt, dann gibst du diese ebenfalls an.
Wenn du jedoch nichtmehr im Besitz dieser Staatsbürgerschaft bist, dann gibst du es auch nicht an.
Lg.
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