Sozialversicherungsbeiträge < Finanzmathematik < Finanz+Versicherung < Hochschule < Mathe < Vorhilfe
|
Hallo ihr Lieben,
ich hoffe ich bin mit meinem Thema im richtigen Forumsast gelandet. Ich lerne gerade in Rechnungswesen die Personalwirtschaft.
Ich bräuchte für die Vorbereitung auf meine Prüfung und auch für den Unterricht eine Tabelle, in der die Sozialversicherungen und Steuern (Abzüge) von Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit dem entsprechenden Prozentsätzen stehen.
Ich habe selber schon gegoogelt. Habe aber nicht das gefunden, was ich mir vorgestellt habe.
Habt ihr vielleicht eine tolle Tabelle oder eine gute Internetseite. In meinem Lehrbuch sind leider ganz alte Prozentsätze, die nicht mehr stimmen. (Ich bräuchte die Zahlen von 2010).
Ich wäre euch für die Hilfe sehr dankbar.
Liebe Grüße
rosemagic1231
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
|
|
|
|
Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 14:54 Di 02.11.2010 | Autor: | Josef |
Hallo rosemagic1231,
Ab 1.1.2010 erhalten Arbeitnehmer, die an der Beitragsbemessungsgrenze zu den Sozialversicherungen verdienen, möglicherweise niedrigere Nettoüberweisungen auf ihr Gehaltskonto.
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen abermals um rund 2 Prozent. Damit erhöht sich die Höchstgrenze, bis zu der Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen werden, auch im kommenden Jahr um monatlich 100 Euro auf 5500 Euro (alte Bundesländer) bzw. auf 4650 Euro (neue Bundesländer).
Bei einem Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,9 Prozent ergibt sich eine Zusatzbelastung für Gutverdiener von monatlich 19,90 Euro, von denen der Arbeitgeber die Hälfte trägt. Der Monatsbeitrag steigt auf maximal 1094,50 Euro (925,35 Euro in den neuen Bundesländern).
Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt. Ab nächstem Jahr werden Beiträge bis maximal 3750 Euro statt aktuell bis 3675 Euro pro Monat erhoben – und das bundesweit. Auch 2010 gilt der einheitliche Beitragssatz von 14,9 Prozent. Das sind monatlich 558,75 Euro. Für die Pflegeversicherung sind bei einem Beitragssatz von 1,95 Prozent dann 73,13 Euro im Monat zu zahlen.
Quelle
|
|
|
|