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Forum "Jura" - Schadensersatz
Schadensersatz < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Schadensersatz: deliktsfähig
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 15:12 Mi 17.11.2010
Autor: bubblegun

Hallo an alle,

Kann z.B Lisa(11) die von Manuela (14) verletzt wurde  (durch einen Wutausbruch)Schadensersatz von Manuela verlangen? Würde sich daran etwas ändern , wenn Manuela 14 wäre?

Hoffe ihr könnt mir helfen

danke

        
Bezug
Schadensersatz: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 07:19 Do 18.11.2010
Autor: Josef

Hallo bubblegun,

>  
> Kann z.B Lisa(11) die von Manuela (14) verletzt wurde  
> (durch einen Wutausbruch)Schadensersatz von Manuela
> verlangen?

"Vom vollendeten siebten bis zum noch nicht vollendeten achtzehnten Lebensjahr besteht beschränkte Deliktsfähigkeit (§ 828 Abs. 3 BGB).

Das Jugendgerichtsgesetz findet Anwendung bei Jugendlichen (14 bis noch nicht 18 Jahre alt).

Spontanreaktionen sowie Affekt- und Kurzschlusshandlungen sind - im Gegensatz zu Reflexbewegungen - willensgetragen und erfüllen daher den  strafrechtlichen Handlungsbegriff."


> Würde sich daran etwas ändern , wenn Manuela
> 14 wäre?
>  

Manuela ist doch schon 14!


Quellen:
Strafrecht leicht gemacht; Ewald von Kleist Verlag, Berlin
Recht; Abitur LK + GK; Voll Verlag;



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