Reduktion Nutzlast < Bauingenieurwesen < Ingenieurwiss. < Vorhilfe
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(Frage) reagiert/warte auf Reaktion | Datum: | 11:10 So 04.07.2010 | Autor: | Kuriger |
Hallo
Wenn ich ein mehrgeschossiges Geböude habe (z. B.) 6 Stöcke, so muss ich nun bei zwei Stockwerken die volle Nutzlast ansetzen und kann bei den restlichen 4 Stockwerken die Nutzlast mit dem Faktor 0.5 reduzieren, oder wie ist das zu verstehen? Danke
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(Antwort) fertig | Datum: | 11:14 So 04.07.2010 | Autor: | M.Rex |
Hallo
> Hallo
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> Wenn ich ein mehrgeschossiges Geböude habe (z. B.) 6
> Stöcke, so muss ich nun bei zwei Stockwerken die volle
> Nutzlast ansetzen und kann bei den restlichen 4 Stockwerken
> die Nutzlast mit dem Faktor 0.5 reduzieren,
Es wäre irgendwie kontraproduktiv, wenn man einem Gebäude die oberen Etagen nicht komplett belasten kann.
> oder wie ist das zu verstehen? Danke
Was ist wie zu verstehen? Verknüpfe doch mal deine Info mit deren Quelle.
Marius
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 11:21 So 04.07.2010 | Autor: | Loddar |
Hallo M.Rex!
> Es wäre irgendwie kontraproduktiv, wenn man einem Gebäude
> die oberen Etagen nicht komplett belasten kann.
Das ist grundsätzlich schon okay so.
Auch in der deutschen Normung darf man bei Bauteilen, welche die Lasten von mehr als drei Vollgeschossen aufnehmen (wie Stützen, Wände, Unterzüge), durch Zusammenzählen der Verkehrslasten (= Nutzlasten) die Gesamtverkehrslast ermäßigen.
Das hat etwas mit Wahrscheinlichkeitsberechnung zu tun, dass nicht in allen Geschossen gleichzeitig die ungünstigste Einwirkung auftritt.
Diese Abminderungswerte hängen aber auch von der Nutzung des Gebäudes ab. Das heißt: Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser werden anders behandelt als Werkstätten, Warenhäuser etc.
> Verknüpfe doch mal deine Info mit deren Quelle.
Das habe ich auch gerade geschrieben ... denn der pauschale Wert der 50%-igen Abminderung finde ich dort nicht.
Gruß
Loddar
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(Antwort) fertig | Datum: | 11:15 So 04.07.2010 | Autor: | Loddar |
Hallo Kuriger!
Wie bereits mehrfach angedeutet, gehen wir beide von unterschiedlichen Regelwerken / Normen aus.
Wenn Du hier also vernünftige Antworten haben möchtest, musst Du schon die Quelle nennen.
Gruß
Loddar
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 12:08 So 04.07.2010 | Autor: | Kuriger |
Hallo Loddar
Im Anhang findest du die Regelwerke worauf ich meine Aussagen stütze.
Dateianhänge: Anhang Nr. 1 (Typ: pdf) [nicht öffentlich] Anhang Nr. 2 (Typ: pdf) [nicht öffentlich] Anhang Nr. 3 (Typ: pdf) [nicht öffentlich]
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 12:13 So 04.07.2010 | Autor: | M.Rex |
Hallo
Da ich nicht davon ausgehe, dass du wie angegeben der Urherber der Schweizer Normen bist, habe ich das PDF wegen Urheberrechtsproblemen gesperrt.
(Es steht auch auf jeder Seite: (SIA 260, Copyright © 2003 by SIA Zurich)) Verlink doch die Quelle einfach, das ist unproblematisch.
Marius
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 12:16 So 04.07.2010 | Autor: | Kuriger |
Hallo Rex
Kannst du es so machen, dass Loddar vor der Sperrung noch die Dateien runterladen kann. Wenn Loddar die Normen hätte, würde es die Kommunikation drastisch vereindachen. Verlinken kann ich die Norm leider nicht
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 12:22 So 04.07.2010 | Autor: | Loddar |
Hallo Kuriger!
Ist schon okay so.
Ich melde mich dann in diesem Forum wieder, wenn ich die rund 250 Seiten durchgearbeitet habe ... also in 1 bis 2 Semestern!
Gruß
Loddar
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