www.vorkurse.de
Ein Projekt von vorhilfe.de
Die Online-Kurse der Vorhilfe

E-Learning leicht gemacht.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Mitglieder · Teams · Forum · Wissen · Kurse · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Mathe-Vorkurse
  Status Organisatorisches
  Status Schule
    Status Wiederholung Algebra
    Status Einführung Analysis
    Status Einführung Analytisc
    Status VK 21: Mathematik 6.
    Status VK 37: Kurvendiskussionen
    Status VK Abivorbereitungen
  Status Universität
    Status Lerngruppe LinAlg
    Status VK 13 Analysis I FH
    Status Algebra 2006
    Status VK 22: Algebra 2007
    Status GruMiHH 06
    Status VK 58: Algebra 1
    Status VK 59: Lineare Algebra
    Status VK 60: Analysis
    Status Wahrscheinlichkeitst

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
Forum "Jura" - Recht
Recht < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Recht: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 14:36 So 20.09.2009
Autor: Dinker

Guten Nachmittag

Gibt es hier ein Forum für Recht?

Also meine Frage.
Eine Gemeinde ist Eigentümerin einer Wohnliegenschaft und vermietet diese Wohnungen. Liegt hier nun Privatrecht oder öffentliches Recht vor?

Ich würde sagen ind iesem Fall wird doch die Gemeinde wie eine Privatperson behandelt?

Danke
Gruss DInker

        
Bezug
Recht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:26 So 20.09.2009
Autor: Josef


> Also meine Frage.
>  Eine Gemeinde ist Eigentümerin einer Wohnliegenschaft und
> vermietet diese Wohnungen. Liegt hier nun Privatrecht oder
> öffentliches Recht vor?
>  
> Ich würde sagen ind iesem Fall wird doch die Gemeinde wie
> eine Privatperson behandelt?


[ok]


Hallo DInker,



Das öffentliche Recht ist Recht, das Hoheitsträger (Bund, Ländern , Gemeinden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts) zugeordnet ist. Diese handeln grundsätzlich kraft gesetzlich  gewährter hoheitlicher Gewalt mit Befehl und Zwang und stehen zum Bürger in einem Über-/Unterordnungs-Verhältnis.

Die am Privatrechtsverkehr teilnehmenden Personen treten einander dagegen im Verhältnis der Gleichordnung gegenüber und gestalten ihre Rechtsverhältnisse weitgehend nach ihrem Willen.

Das Privatrecht gilt grundsätzlich für die Rechtsbeziehung der Bürger untereinander und für die privaten juristischen Personen (z.B. Vereine, Kapitalgesellschaften).

Die Bedeutung der Unterscheidung liegt zum einen darin, dass das öffentliche Recht in aller Regel zwingender Natur ist, über das die Rechtsinhaber nicht frei verfügen können, während das Privatrecht weitgehend vom Grundsatz der Privatautonomie beherrscht ist und vor allem im Vertragsrecht nachgiebige Normen enthält, die abbedungen werden können. Die Hauptbedeutung liegt aber in der Zuweisung der Rechtswege, also in der Frage, welches Gericht für die Entscheidung eines Rechtsstreits zuständig ist.


Der Staat kann dem Bürger auch ausnahmsweise in den Rechsformen des Privatrechts gegenübertreten, z.B. Holz verkaufen oder Büromaterial einkaufen.



Viele Grüße
Josef


Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.vorkurse.de
[ Startseite | Mitglieder | Teams | Forum | Wissen | Kurse | Impressum ]