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Parlament: Was genau ist das Parlament?
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 08:54 Di 09.12.2008
Autor: Ellix

Hallo!
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
Ich habe ein Frage.. Wer kann mir erklaeren was genau das Parlament ist und was es so tut und so? Weil soviel weiss ich dass der Bundestag das Parlament ist.. stimmt das? Oder was ist es denn genau?
Danke!!
Lg


        
Bezug
Parlament: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 08:59 Di 09.12.2008
Autor: Analytiker

Hi Elix,

erst einmal herzlich [willkommenvh] *smile* !!!

> Ich habe ein Frage.. Wer kann mir erklaeren was genau das
> Parlament ist und was es so tut und so? Weil soviel weiss
> ich dass der Bundestag das Parlament ist.. stimmt das? Oder
> was ist es denn genau?

Das Parlament (von altfranz.: parlement „Unterredung“; franz.: parler „reden“) ist die Volksvertretung, die aus einer oder zwei Kammern bestehen kann.

Im übertragenen Sinn werden heute auch andere politische Versammlungen mit dem Begriff bezeichnet. Diese Versammlungen stellen jedoch keine vom Volk legitimierten Volksvertretungen dar.

enger Vereinigungen von Staaten (z. B. das Europäische Parlament der Europäischen Union)
von Nationalstaaten (Einheitsstaaten oder Bundesstaaten)
Keine Parlamente im staatsrechtlichen Sinne sind hingegen die Gemeindevertretung (Gemeinderäte) in Deutschland oder Österreich sowie die für Bezirke tätigen Gremien.

In einer Demokratie werden die Vertreter eines Parlaments durch Wahlen bestimmt, in anderen Regierungsformen finden auch Ernennungen statt.

In demokratischen Staaten übt das Parlament außer der Gesetzgebung auch das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung aus. Abgeordnete haben gegenüber der Regierung und einzelnen Ministern das Recht auf Auskunft und gegebenenfalls zum Misstrauensantrag. Die Regelungen hierzu sind in der Verfassung des jeweiligen Staates und in der parlamentarischen Geschäftsordnung niedergelegt.

Das deutsche Parlament auf Bundesebene ist der Deutsche Bundestag. Der Bundesrat ist das Verfassungsorgan, durch welches die Länder gemäß Artikel 50 des Grundgesetzes an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes beteiligt sind. Weitere deutsche Parlamente sind die Landesparlamente (Landtage). Darüber hinaus ist das Volk nicht nur durch die Wahl der Landtagsabgeordneten, sondern auch durch Volksentscheid und Volksbegehren an der Ausübung der Staatsgewalt beteiligt.

Die letzte Volkskammer der DDR vom 18. März 1990 war ebenfalls ein Parlament.

(Quelle: Wikipedia)

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

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