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Kostenrechnung: Gemeinkosten-Zuschlagsbasen
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 16:53 So 06.01.2013
Autor: hamma

Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher ob  meine Antwort soweit stimmt.

Die Frage lautet:

Was sind geeignete Gemeinkosten-Zuschlagsbasen im Rahmen der Kostenrechnung?

Meine Antwort:

Materialgemeinkosten--> z.B Gehälter der Mitarbeiter der Wareneinkaufsabteilung

Fertigungsgemeinkosten-->z.B  die Gehälter der Meister bzw. Leiter der einzelnen Fertigungswerkstätten

Verwaltungsgemeinkosten --> z.B die Gehälter der Mitarbeiter des Rechnungswesens

Vertriebsgemeinkosten-->z.B. die Miete für die genutzten Räume dr Narketingabteilung

Echte / unechte Gemeinkosten-->die nicht direkt einem Kostenträger zugerechnet werden können /z.B Stromverbrauch

Primäre / sekundäre Gemeinkosten-->z.B. Rechnung für die Gebäudereinigung durch einen externen Dienstleister/firmeneigenen Instandhaltungsabteilung



MfG
hammer

        
Bezug
Kostenrechnung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 17:34 So 06.01.2013
Autor: Josef

Hallo hammer,


>  
> Was sind geeignete Gemeinkosten-Zuschlagsbasen im Rahmen
> der Kostenrechnung?
>  
> Meine Antwort:
>  
> Materialgemeinkosten--> z.B Gehälter der Mitarbeiter der
> Wareneinkaufsabteilung
>  

[ok]


"Materialgemeinkosten sind Teil der Materialkosten; es sind solche Kosten, die den einzelnen Kostenträgern (Produkten) nicht direkt zugerechnet werden können, wie z. B. Beschaffungskosten (Verpackungskosten, Frachtkosten), Lagerkosten für das Lager in dem mehrere Materialien gelagert sind oder Prüfkosten.
In diesen Kostenpositionen können z. B. die Personalkosten für die Mitarbeiter in Lager und Einkauf aber auch die Betriebskosten und Abschreibungen der jeweiligen Gebäude (z. B. Lagerhalle) enthalten sein."

[]Quelle




> Fertigungsgemeinkosten-->z.B  die Gehälter der Meister
> bzw. Leiter der einzelnen Fertigungswerkstätten
>


[ok]


"Fertigungsgemeinkosten (FGK) sind Teil der Herstellkosten; sie sind jene Kosten des Fertigungsbereichs, die nicht direkt einzelnen Kostenträgern zugeordnet werden können. Sie werden in der Kostenstellenrechnung in den Fertigungsendkostenstellen gesammelt. Bei einer Vollkostenrechnung werden anschließend die Kosten in der Kostenträgerrechnung auf die Kostenträger umgelegt (zum Beispiel in der Zuschlagskalkulation anhand der Fertigungseinzelkosten als Zuschlagsgrundlage).
Zu dieser Kostengruppe gehören Hilfslöhne, Gehälter für Meister und technische Angestellte, Kosten für Hilfsstoffe, Energiekosten, kalkulatorische Abschreibungen bzw. Zinsen, Betriebsmittelkosten des Fertigungsbereichs."

[]Quelle





> Verwaltungsgemeinkosten --> z.B die Gehälter der
> Mitarbeiter des Rechnungswesens


"Verwaltungsgemeinkosten (VwGK) sind Kosten, die in der Verwaltung eines Betriebs anfallen, aber dem einzelnen Produkt nicht direkt zugerechnet werden können.
In der Kostenrechnung werden die Verwaltungsgemeinkosten im Rahmen der Kostenstellenrechnung aus dem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ermittelt.
Der Verwaltungsgemeinkostenzuschlagsatz, für weitere Kalkulationen, errechnet sich in der Kostenträgerzeitrechnung aus dem Verhältnis der Verwaltungsgemeinkosten zu den Herstellkosten des Umsatzes, in der Kostenträgerstückrechnung aus dem Verhältnis der Verwaltungsgemeinkosten zu den Stück-Herstellkosten.
Zu den Verwaltungsgemeinkosten rechnen die Kosten für die Leitung und Verwaltung des Unternehmens, z. B. Gehälter für die Geschäftsleitung und die Angestellten der Verwaltungsabteilungen, Büromaterial, Abschreibungen auf die Geschäftsausstattung."

[]Quelle




>
> Vertriebsgemeinkosten-->z.B. die Miete für die genutzten
> Räume dr Narketingabteilung

[ok]


"Vertriebsgemeinkosten sind Kosten, die beim Vertrieb von Produkten anfallen, aber dem einzelnen Produkt nicht direkt zugerechnet werden können. Englisch SG&A, eine Abkürzung für "Selling, General and Administrative Expenses", was aber vergleichbar zu den Vertriebsgemeinkosten ist.
In der Kostenrechnung werden die Vertriebsgemeinkosten im Rahmen der Kostenstellenrechnung durch den Betriebsabrechnungsbogen ermittelt.
Der Vertriebsgemeinkostenzuschlagsatz, für weitere Kalkulationen, errechnet sich in der Kostenträgerzeitrechnung aus dem Verhältnis der Vertriebsgemeinkosten zu den Herstellkosten des Umsatzes, in der Kostenträgerstückrechnung aus dem Verhältnis der Vertriebsgemeinkosten zu den Herstellkosten.
Beispiele für Vertriebsgemeinkosten sind: Kosten für die Lagerung der fertigen Erzeugnisse, für das Verkaufsbüro, die Werbung. Kosten für Verpackung und Versand gehören nur dann zu den Vertriebsgemeinkosten, wenn sie nicht für das verkaufte Erzeugnis einzeln feststellbar sind (Sondereinzelkosten des Vertriebs)."

[]Quelle



>
> Echte / unechte Gemeinkosten-->die nicht direkt einem
> Kostenträger zugerechnet werden können /z.B
> Stromverbrauch


"Als Gemeinkosten gelten jene Kosten, die der Bezugsgröße nicht direkt zugeordnet wrden können (echte Gemeinkosten) oder sollten, weil sie gemeinsam für mehrere Leistungen anfallen oder die Zurechnung zu aufwändig wäre (unechte Gemeinkosten). So können z.B. Abschreibungen, Versicherungen, Strom oder Wasser nicht direkt zugeordnet werden, während dies für Kosten z.B. für Hilfsstoffe, wie Leim oder Nägel zwar möglich, aber nicht effizient wäre." [1]


>  
> Primäre / sekundäre Gemeinkosten-->z.B. Rechnung für die
> Gebäudereinigung durch einen externen
> Dienstleister/firmeneigenen Instandhaltungsabteilung
>  

[ok]



"Entstehung der Kosten als primäre (externer Bezug der Produktionsfaktoren) oder als sekundäre Kosten (Bezug innerbetrieblicher Leistungen)." [1]



Quelle: [1] Allgemeine Betriebswirtschaftslehre; 6. Auflage; Gabler; Lehrbuch; ISBN 978-3-9349-1325-8; Seite 540



Viele Grüße
Josef

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