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Internes Rewe: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 16:31 Sa 15.01.2011
Autor: yuppi

Hallo Zusammen,

und zwar ich verstehe nicht was man unter  Kosteneinwirkungsprinzip der Kostenzurechung zu verstehen hat.


UKV GKV MIT FINAL UND MARGINALPRINZIP VERSTEHE ich ja bei der Einkommensrechnung. Aber Kosteneinwirkungsprinzip sagt mir nichts...

Aber in der UNI wurde das nicht erwähnt.

Wäre nett, wenn mir jemand erklären würde, welche Kosten ich da berücksichtigen muss.

Gruß yuppi

        
Bezug
Internes Rewe: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 04:30 So 16.01.2011
Autor: Josef

Hallo Yuppi,


> und zwar ich verstehe nicht was man unter  
> Kosteneinwirkungsprinzip der Kostenzurechung zu verstehen
> hat.
>  
>
> UKV GKV MIT FINAL UND MARGINALPRINZIP VERSTEHE ich ja bei
> der Einkommensrechnung. Aber Kosteneinwirkungsprinzip sagt
> mir nichts...
>  



"Das Kosteneinwirkungsprinzip als Kostenzurechnungsprinzip besagt, daß die Kosten als Wirkungsursache der Kostenträger anzusehen sind. Die Zurechnung der Kosten hängt von der Feststellung ab, ob ein bestimmter Faktorverbrauch für die Herstellung einer Produktmenge notwendig oder nicht notwendig ist. Das Kosteneinwirkungsprinzip bietet eine schwächere Rechtfertigung für die Kostenzurechnung als das Kostenverursachungsprinzip."


Quellen:
[]kosteneinwirkungsprinzip
und []hier


Viele Grüße
Josef


Bezug
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