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(Frage) beantwortet | Datum: | 16:31 Sa 15.01.2011 | Autor: | yuppi |
Hallo Zusammen,
und zwar ich verstehe nicht was man unter Kosteneinwirkungsprinzip der Kostenzurechung zu verstehen hat.
UKV GKV MIT FINAL UND MARGINALPRINZIP VERSTEHE ich ja bei der Einkommensrechnung. Aber Kosteneinwirkungsprinzip sagt mir nichts...
Aber in der UNI wurde das nicht erwähnt.
Wäre nett, wenn mir jemand erklären würde, welche Kosten ich da berücksichtigen muss.
Gruß yuppi
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