Interner Zinsfuss < Finanzmathematik < Finanz+Versicherung < Hochschule < Mathe < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 14:42 Mi 15.10.2008 | Autor: | skydive |
Aufgabe | Ich muss Kapitalanlagen unter Gesichtspunkten der Abgeltungsteuer miteinander vergleichen. Dafür gehe ich immer von dem gleichen Grundmodell aus: 100.000 werden angelegt, über 10 jahre und die Rendite vor Steuern beträgt 8%. also 100.000 *(1,08)^10= 215.892,5
Durch die unterschiedlichen Steuerbehandlungen ergeben sich nun verscheidene Werte nach Steuern. Ich soll nun zu Vergleichszwecken den internen Zinsfuss berechnen |
Was genau sagt der interne Zinsfuss aus? Sagt er nicht nur, wann sich die Kapitalanlage überhaupt lohnt? Oder ist er gleich zusetzen mit dem Effektivzins?
Meine erste Überlegung wäre nämlich nun zu rechnen 100.000 (1+r)^10 =Betrag nach Steuern ( Bei ganz normalem Gestgeldkonto z.B. 179.084) und nach r aufzulösen. Wobei dann natürlich einfach nur 6% (25 % Abgeltungsteur von 8%) herauskommen.
Also wie genau wäre der interne Zinsfuss hier zu interpretieren? und habe ich ihn in dem festgeldkontobeispiel richtig berechnet ( 7,63%. wenn die zinsen jährlich zu 25% versteuere).
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
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(Antwort) fertig | Datum: | 16:22 Mi 15.10.2008 | Autor: | Josef |
Hallo,
> Ich muss Kapitalanlagen unter Gesichtspunkten der
> Abgeltungsteuer miteinander vergleichen. Dafür gehe ich
> immer von dem gleichen Grundmodell aus: 100.000 werden
> angelegt, über 10 jahre und die Rendite vor Steuern beträgt
> 8%. also 100.000 *(1,08)^10= 215.892,5
> Durch die unterschiedlichen Steuerbehandlungen ergeben sich
> nun verscheidene Werte nach Steuern. Ich soll nun zu
> Vergleichszwecken den internen Zinsfuss berechnen
Wieso der interne Zinsfuss? Nicht der Effektivzins?
> Was genau sagt der interne Zinsfuss aus? Sagt er nicht
> nur, wann sich die Kapitalanlage überhaupt lohnt?
> Oder ist
> er gleich zusetzen mit dem Effektivzins?
Ich denke, der Effektivzins ist hier zu ermitteln.
>
> Meine erste Überlegung wäre nämlich nun zu rechnen 100.000
> (1+r)^10 =Betrag nach Steuern ( Bei ganz normalem
> Festgeldkonto z.B. 179.084)
[mm] 100.000*1,06^{10} [/mm] = 179.084,77
> und nach r aufzulösen.
> Wobei
> dann natürlich einfach nur 6% (25 % Abgeltungsteur von 8%)
> herauskommen.
Von den 8 % Zinsen erhälst du nur 75 %, d.h., die Nachsteuerrendite beträgt [mm] i_{eff} [/mm] = 6 %. (jährlich)
Der Effektivzins beträgt somit 6 %. Immer nur für ein Jahr.
>
> Also wie genau wäre der interne Zinsfuss hier zu
> interpretieren?
???
> Also wie genau wäre der interne Zinsfuss hier zu interpretieren? und > >habe ich ihn in dem festgeldkontobeispiel richtig berechnet ( 7,63%. wenn >die zinsen jährlich zu 25% versteuere).
???
Viele Grüße
Josef
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(Frage) beantwortet | Datum: | 17:17 Mi 15.10.2008 | Autor: | skydive |
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider hat mir mein Professor gesagt, dass ich den internen Zinsfuss berechnen soll, deswegen muss ich mich doch nochmal damit beschäftigen.
Würde es denn Sinn machen, den Barwert von den 179.084 zu berechnen und dann mit den jeweiligen Barwerten der unterschiedlichen Kapitalanlagen zu vergleichen?
Verwende ich für die Berechnung dann immer den Nach-Steuer Zinssatz?
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(Antwort) fertig | Datum: | 17:24 Mi 15.10.2008 | Autor: | Josef |
Hallo skydive,
>
> Leider hat mir mein Professor gesagt, dass ich den internen
> Zinsfuss berechnen soll, deswegen muss ich mich doch
> nochmal damit beschäftigen.
>
> Würde es denn Sinn machen, den Barwert von den 179.084 zu
> berechnen und dann mit den jeweiligen Barwerten der
> unterschiedlichen Kapitalanlagen zu vergleichen?
> Verwende ich für die Berechnung dann immer den Nach-Steuer
> Zinssatz?
Das Problem besteht ja darin, dass die Zinsabschlagsteuer jährlich berechnet und ans Finanzamt abgeführt wird.
Für mich als Anleger ist daher die jährliche Rendite interessant.
Was will den der Prof. berechnen?
Den Effektivzins für die Laufzeit von insgesamt 10 Jahren?
Dann würde ich die Berechnung für die Berücksichtigung einer Inflationsrate anwenden.
Wie lautet den die Originalaufgabe?
Viele Grüße
Josef
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(Frage) beantwortet | Datum: | 17:44 Mi 15.10.2008 | Autor: | skydive |
Es ist so, dass ich eine Diplomarbeit schreibe unter dem Thema Gestaltungsmöglichkeiten unter der Abgeltungsteuer.
Es ist also ein Vergleich nur unter steuerlichen Gesichtspunkten interessant. Also vor allem, wie unter gleichen Renditen vor Steuern bei aber unterschiedlicher, steuerlicher Behandlung der Erträge, Zinsen etc. der verschiedenen Anlagemöglichkeiten unterschiedliche Ergebnisse herauskommen. Das heisst, ich muss einen geeigneten Nenner finden, der einen aussagekräftigen Vergleich liefert. Wie schon gesagt, dachte ich an den Effektivzins (aber der wäre ja letzendlich bei jeder Kapitalanlage 6%), aber mein Prof. sagte, das würde mit dem internen Zinsfuss berechnet. Das eben hat mich unheimlich verwirrt, weil ich einfach nicht sehe, wie genau, dieser einen guten Vergleich liefert.
Beispielsweise möchte ich das Festgeldkonto mit einem Fonds oder einer Lebensversicherung vergleichen.
Inflation wollte ich für die Berechnungen herauslassen und nur in meiner Agumentation am Schluss einfügen.
Übersehe ich vielleicht irgendetwas wichtiges?
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(Antwort) fertig | Datum: | 17:59 Mi 15.10.2008 | Autor: | Josef |
Hallo skydive,
Also, du musst eine Berechnung nach altem Steuerrecht und nach neuem Steuerrecht vornehmen und beide Endkapitale vergleichen. Hierbei sehe ich keine Schwierigkeiten.
Schwieriger wird es, wenn eine Unterteilung während der Laufzeit vorgenommen werden soll.
Derjenige Zinsfuß, bei welchem das Anfangskapital auf das Endkapital wächst, nennt man Baldwin-Zinsfuß oder Kapitalverzinsung. Der Baldwin-Zinsfuß gibt die Verzinsung des eingesetzten Kapitals an.
Zu unterscheiden vom Baldwin-Zinsfuß ist der interne Zinsfuß, der die Verzinsung des jeweils gebunden Kapitals angibt. Von der Investitionssumme von 100.000 könnte bei einer Verzinsung, die dem internen Zinsfuß entspricht, 10 Jahre lang eine Rente von 20.000 jährlich ausgezahlt werden. Es ist der Zinsfuß, bei welchem der Kapitalwert der Investition Null wird.
Viele Grüße
Josef
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(Frage) beantwortet | Datum: | 18:38 Mi 15.10.2008 | Autor: | skydive |
Das alte Steuerrecht muss ich nicht beachten, nur unter Gesichtspunkten des neuen Steuerrechts sollen die Kapitalanlagen verglichen werden.
Das bedeutet ich benötige den sogenannten Baldwin Zinsfuss oder? Denn dieser wird sich doch dann bei den verschiedenen Anlagen durch die unterschiedlichen Cash Flows unterscheiden.
Macht es denn keinen Sinn die Barwerte zu vergleichen?
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(Antwort) fertig | Datum: | 19:20 Mi 15.10.2008 | Autor: | Josef |
Hallo skydive,
> Das alte Steuerrecht muss ich nicht beachten, nur unter
> Gesichtspunkten des neuen Steuerrechts sollen die
> Kapitalanlagen verglichen werden.
>
Dann habe ich den Sachverhalt immer noch nicht verstanden.
Du schreibst:
> Es ist also ein Vergleich nur unter steuerlichen > >Gesichtspunkten>>interessant. Also vor allem, wie unter gleichen > >Renditen vor Steuern bei >aber unterschiedlicher, steuerlicher >Behandlung der Erträge, Zinsen etc. der verschiedenen >Anlagemöglichkeiten unterschiedliche Ergebnisse >herauskommen.
Gerade der Vergleich zwischen altem und neuen Steuerrecht ist doch interessant. Was habe ich bisher erhalten? Was erhalte ich ab 2009.
z.B. bei der Festgeldanlage:
Zinssatz = 8 % p.a. vor Steuern, nach Steuern 8% * 0,70 = 5,6 % Effektivzins
ab 2009:
Zinssatz = 8 % p.a. vor Steuern, nach Steuern 8% * 0,75 = 6 % Effektivzins
> Das bedeutet ich benötige den sogenannten Baldwin Zinsfuss
> oder?
Für die Anwendung des internen Zinsfusses erkenne ich keinen Grund.
Hier bin ich dann überfragt.
> Denn dieser wird sich doch dann bei den verschiedenen
> Anlagen durch die unterschiedlichen Cash Flows
> unterscheiden.
>
Berechnung einmal mit 5,6 % und einmal mit 6 %
> Macht es denn keinen Sinn die Barwerte zu vergleichen?
Entweder Barwerte oder Endwerte vergleichen. Die jeweiligen Ergebnisse sind dann gleichermaßen aussagekräftig.
Viele Grüße
Josef
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