Fahrlässigkeit < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 13:38 So 29.01.2006 | Autor: | sophyyy |
hallo,
wenn ein LKWfahrer den Mindestabstand zum betrunkenen Radfahrer unterschreitet, der daraufhin unter die Räder gelangt, hat dann der LKWfahrer "gehandelt" oder "unterlassen"?
handelt er indem er zu nahe an den Radfahrer ranfährt oder
unterläßt er es den Mindestabstand einzuhalten?
danke
lg
sophyyy
|
|
|
|
Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 15:17 So 29.01.2006 | Autor: | Josef |
Hallo sophyyy,
>
> wenn ein LKWfahrer den Mindestabstand zum betrunkenen
> Radfahrer unterschreitet, der daraufhin unter die Räder
> gelangt, hat dann der LKWfahrer "gehandelt" oder
> "unterlassen"?
>
> handelt er indem er zu nahe an den Radfahrer ranfährt oder
> unterläßt er es den Mindestabstand einzuhalten?
>
Hier liegt m.E. eine Unterlassung vor. Er war hierzu zum Handeln verpflichtet. (Geregelt in der Straßenverkehrsordung; notwendigen Abstand halten). Die Vornahme des Tuns war im möglich und zumutbar.
Unterlassen
Hierbei unterläßt eine Person die Vornahme einer an sich gebotenen Handlung. Bekanntes Beispiel ist die unterlassene Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall, die das Gesetz in § 323 c StGB mit Strafe sanktioniert. Aber auch jedes andere Delikt kann gemäß § 13 StGB durch ein Unterlassen begannen werden. Voraussetzung ist aber, daß die Person zum Handeln verplichtet ist, was nur im Fall einer Garantenstellung vorliegt. Ferner muß ihm die Vornahme des »Tuns« möglich und zumutbar sein.
Fundstelle:
http://www.ralemke.de/Wissenswertes/Jura_von_A-Z/jura_von_a-z.html
Viele Grüße
Josef
|
|
|
|
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 12:38 Mo 30.01.2006 | Autor: | sophyyy |
danke für deine antwort.
muß man um bestraft werden zu können nich eine garantenstellung haben?? dann wäre der LKWfahrer ja nicht zu bestrafen?!
lg
s
|
|
|
|
|
Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 18:24 Mo 30.01.2006 | Autor: | Josef |
Hallo sophyyy,
>
> muß man um bestraft werden zu können nich eine
> garantenstellung haben??
Ja!
dann wäre der LKWfahrer ja nicht
> zu bestrafen?!
Warum nicht?
Der LKW-Fahrer hat doch den Mindestabstand nicht eingehalten. Er war jedoch gem. § 4 StVO dazu verpflichtet, einen Mindestabstand einzuhalten.
Hat jemand rechtlich (!) dafür einzutreten, dass ein bestimmter Erfolg (=Bußtat) nicht eintritt, so kann er sich durch sein Unterlassen selbst bußbar machen. (Garantenstellung)
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§4 Abstand
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Garantenstellung
Das Gesetz normiert, daß eine Person dafür die Verantwortung trägt, daß ein bestimmter Erfolg (Schaden) ausbleibt. Er ist dann Garant. Nach § 13 StGB ist beispielsweise derjenige strafrechtlich verantwortlich, »wenn er dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt«. Darüber hinaus ergibt sich die Pflicht zur Gefahrabwendung auch aus der Eröffnung bestimmter Gefahrenquellen. So ist etwa der Bauunternehmer verantwortlich, daß fremde Personen nicht durch seine Baumaschinen verletzt werden. Auch im Internet können sich Garantenstellungen ergeben. Zu denken ist dabei an Internetanbieter, die eigene Inhalte bereithalten. Sie sind dann verantwortlich dafür, daß die Angebote keine rechtswidrigen Inhalte aufweisen.
Viele Grüße,
Josef
|
|
|
|