Erfolgs/Liquiditätswirksam < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Aufgabe | Entscheiden Sie für folgende Geschäftsvorfälle, ob sie erfolgswirksam und oder liquiditätswirksam sind.
1.Rückzahlung Kredit
2.Güterverkauf mit Zahlungsziel
3.Schuldrückzahlung eines säumigen Kunden
4.Abschreibung EDV Anlage
5.Rückkauf Aktie
6.Baremission Aktie
7.Barverkauf Auto |
Hallo zusammen,
wäre super wenn jemand überprüfen könnte, ob meine Ergebnisse stimmen. Bei Punkt 5 und 6 bin, wäre gut, wenn mir jemand das Ergebnis begründen könnte
die erste Angabe gilt für den Erfolg die zweite für die Liquidität
1. nein, ja
2. ja, nein
3. nein, ja
4. ja, nein,
5. nein, ja
6. nein, ja
7. ja, ja
Danke für die Hilfe, LG
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Hi Nellychen,
> 1.Rückzahlung Kredit
> 2.Güterverkauf mit Zahlungsziel
> 3.Schuldrückzahlung eines säumigen Kunden
> 4.Abschreibung EDV Anlage
> 5.Rückkauf Aktie
> 6.Baremission Aktie
> 7.Barverkauf Auto
> Hallo zusammen,
>
> wäre super wenn jemand überprüfen könnte, ob meine
> Ergebnisse stimmen. Bei Punkt 5 und 6 bin, wäre gut, wenn
> mir jemand das Ergebnis begründen könnte
>
> die erste Angabe gilt für den Erfolg die zweite für die
> Liquidität
>
> 1. nein, ja
> 2. ja, nein
> 3. nein, ja
> 4. ja, nein,
> 5. nein, ja
> 6. nein, ja
> 7. ja, ja
sieht soweit alles gut aus!
zu 5.) -> Das Halten von Aktien ist als immaterieller Bilanzposten nicht andersartig zu handhaben als beispielsweise der Kredit aus 1.).
zu 6.) -> dto.
Viele Grüße
Analytiker
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ok merci.. Aber bei dem Barverkauf des Autos, handelt es sich glaube ich doch nur um einen liquiditäswirksamen Geschäftsvorfall (Kasse an Furhpark)..es tangiert ja nicht die Umsatzerlöse oder?
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 14:05 Sa 14.07.2012 | Autor: | Josef |
Hallo nellychen,
> Aber bei dem Barverkauf des Autos, handelt es
> sich glaube ich doch nur um einen liquiditäswirksamen
> Geschäftsvorfall (Kasse an Furhpark)..es tangiert ja nicht
> die Umsatzerlöse oder?
"Die Neubewertung des Anlagevermögens nach IFRS/IAS ist grds. eine Art der Substanzerhaltung, die in der Bilanz direkt durchgeführt wird. Anlagevermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen mit dem beizulegenden Zeitwert (fair value) bewertet werden, wobei Wertsteigerungen über die Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinaus nicht erfolgswirksam werden und damit niemals Gewinn darstellen (Schildbach, 1998)."
Quelle: Wirtschafts-Lexikon; Das Wissen der Betriebswirtschaftslehre; Schäffer/Poeschel
Viele Grüße
Josef
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