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Forum "Jura" - Einzelunternehmen Garantie
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Einzelunternehmen Garantie: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 08:17 Mi 14.08.2013
Autor: Verity89

Huhu zusammen,

ich habe mal eine rechtliche Frage an euch.

Ich arbeite in einem Sanitärbetrieb.(Einzelunternehmen) Jetzt haben wir an Lager einige alte Materialien, wie Mischbatterien, Röhrensiphons, … Da die Sachen schon ewig liegen und von Baustellen bezogen worden sind, wollen wir diese bei Ebay Kleinanzeigen verkaufen. Diese Artikel sollen dann in unserer Firma abgeholt, nicht versandt werden.

Jetzt meine Frage: Wie verhält sich das mit Garantie und Gewährleistung.

Garantie ist ja immer eine freiwillige Leistung des Verkäufers, wobei ich hier die Dauer auch nicht kenne bzw. wie man diese festlegt. (Ich weiß nicht, ob jeder Verkäufer das individuell machen kann)

Dann gibt es hier noch die Gewährleistung. Sie ist gesetzlich vorgeben. Ich habe auch schon im Gesetz mir die entsprechenden Paragrafen rausgesucht. Aber leider bin ich nicht so gut darin mir das logisch herzuleiten.

Wisst ihr, wie es sich mit dem Widerrufsrecht verhält?
- § 355 BGB sagt ja aus
- 14 Tage beträgt die Widerrufsfrist
- Max. 6 Monate nach Vertragsabschluss
- Frist beginnt erst, wenn Empfänger die Ware erhalten hat

Kann der Käufer nach der Abholung bei uns den Artikel wieder zurückbringen? Kann man das vielleicht irgendwie ausschließen? (Vielleicht weil wir ein Einzelunternehmen sind?)

Letzte Frage von mir: Kann man das Unternehmen nicht gleichsetzen mit einer Privatperson, da man ein Einzelunternehmen ist?

Ich freue mich über eure Antworten. ;)
Liebe Grüße


        
Bezug
Einzelunternehmen Garantie: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 09:29 Mi 14.08.2013
Autor: Josef

Hallo,


> Jetzt meine Frage: Wie verhält sich das mit Garantie und
> Gewährleistung.
>
> Garantie ist ja immer eine freiwillige Leistung des
> Verkäufers, wobei ich hier die Dauer auch nicht kenne bzw.
> wie man diese festlegt. (Ich weiß nicht, ob jeder
> Verkäufer das individuell machen kann)


Garantie
"Hierbei handelt es sich um die freiwillige Zusicherung für die Beschaffenheit einer Ware durch den Hersteller oder manchmal auch durch den Händler, die meist mit der Zusage verbunden ist, einen auftretenden Fehler innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben. Eine Garantie ist strickt von den gesetzlichen Mängelansprüchen zu unterscheiden."

Quelle: Wörterbuch der Rechtsbegriffe



"Im Zivilrecht versteht man unter einer Garantie die Gewährleistung gegen Sachmängel. Dieser Garantiebegriff ist die spezielle Form eines (Garantie-)Vertrages, der generell einen bestimmten Erfolg unter Übernahme der Risiken garantiert. Als Gewährleistung gegen Sachmängel erweitert die Garantie die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf die längere Garantiefrist (meist unter Aushändigung eines Garantiescheins). Beginnt diese erst zu einem späteren Zeitpunkt, etwa mit Entdeckung eines Mangels, spricht man von unselbstständiger Garantie. Eine weitere Form des Garantievertrags ist die Scheckkartengarantie, nach der das Kreditinstitut die Einlösung des eigenen Schecks bis 400 Mark gewährleistet. Auch die Bankgarantie, mit der ein Kreditinstitut als Garant für eine Leistung ihres Kunden an einen Dritten – z. B. die Lieferung einer Ware – auftritt, ist eine Form des Garantievertrages."

Quelle:
Microsoft® Encarta® Enzyklopädie Professional 2003 © 1993-2002 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.





>  
> Dann gibt es hier noch die Gewährleistung. Sie ist
> gesetzlich vorgeben. Ich habe auch schon im Gesetz mir die
> entsprechenden Paragrafen rausgesucht. Aber leider bin ich
> nicht so gut darin mir das logisch herzuleiten.
>  



"Gewährleistung, gesetzliche Verpflichtung, für die Mängel einer verkauften Sache oder eines hergestellten Werkes einzustehen. Im Recht des Kaufvertrages(§§ 443 ff. BGB) und des Werkvertrages (§§ 633ff. BGB) ist die Gewährleistung bzw. Mängelhaftung geregelt. Ist eine Sache oder ein Werk fehlerhaft, kann der Käufer entweder die Rückerstattung des Kaufpreises (Rücktritt) oder einen Preisabschlag (Minderung) verlangen. Außerdem kann der Käufer bei Sachen, die nicht individuell bestimmt sind, fordern, dass er die fehlerhafte durch die gleiche, neue und fehlerfreie Sache ersetzt bekommt. Bei hergestellten Werken, die im Rahmen eines Werkvertrages entstanden sind, muss dem Schuldner allerdings zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden."

Quelle:
Microsoft® Encarta® Enzyklopädie Professional 2003 © 1993-2002 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.



Viele Grüße
Josef

Bezug
        
Bezug
Einzelunternehmen Garantie: Widerruf
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 09:42 Mi 14.08.2013
Autor: Infinit

Hallo Verity89,
als juristisch interessierter Laie sehe ich die Sache so:
Euer Betrieb fungiert als gewerblicher Betrieb und da lässt sich das Widerrufsrecht nicht ausschließen. Mit diesem Risiko muss der Betrieb leben.
Das Unternehmen ist nunmal ein Unternehmen und keine Privatperson.
Viele Grüße,
Infinit

Bezug
        
Bezug
Einzelunternehmen Garantie: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 10:08 Mi 14.08.2013
Autor: Josef

Hallo,




>  
> Wisst ihr, wie es sich mit dem Widerrufsrecht verhält?
> - § 355 BGB sagt ja aus
> - 14 Tage beträgt die Widerrufsfrist
>  - Max. 6 Monate nach Vertragsabschluss
>  - Frist beginnt erst, wenn Empfänger die Ware erhalten
> hat
>  

> Kann der Käufer nach der Abholung bei uns den Artikel
> wieder zurückbringen? Kann man das vielleicht irgendwie
> ausschließen? (Vielleicht weil wir ein Einzelunternehmen
> sind?)
>  

siehe hierzu alles über das Grundwissen des Widerrufsrechts:
[]Widerrufsrecht (Widerruf)




> Letzte Frage von mir: Kann man das Unternehmen nicht
> gleichsetzen mit einer Privatperson, da man ein
> Einzelunternehmen ist?


"Nach § 14 Abs. 1 BGB ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt."

"Unternehmer, jemand, der die Verantwortung und das Risiko für ein Wirtschaftsunternehmen übernimmt, weil er einen Gewinn daraus erwartet. Der Unternehmer entscheidet im Allgemeinen über das Produkt, beschafft die Anlagen und vereint Arbeitskräfte, Kapital und Produktionsmaterial."

Quelle:
Microsoft® Encarta® Enzyklopädie Professional 2003 © 1993-2002 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.



"Unter einem Einzelunternehmen versteht man die selbständige Tätigkeit eines einzigen Gewerbetreibenden, welcher seinen Betrieb gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) voll haftend und ohne Gesellschafter bzw. Kapitalgesellschaft führt."

[]Quelle und weitere Erklärungen zum Begriff Einzelunternehmen


siehe hierzu auch die Ausführungen von Infinit.



Viele Grüße
Josef

Bezug
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