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Forum "Jura" - Eigenschaftsirrtum § 119 II
Eigenschaftsirrtum § 119 II < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Eigenschaftsirrtum § 119 II: Geschäftsfähigkeit
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 14:48 Mi 11.07.2012
Autor: nicom88

Hi,

kann man die Geschäftsfähigkeit einer Person als relevante Eigenschaft iSd § 119 II werten? Das Alter an sich ist ja eine relevante Eigenschaft, die uU erheblich sein kann.

Liebe Grüße!

        
Bezug
Eigenschaftsirrtum § 119 II: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:36 Mi 11.07.2012
Autor: Josef

Hallo nicom88,


>  
> kann man die Geschäftsfähigkeit einer Person als
> relevante Eigenschaft iSd § 119 II werten?

[ok]


"Das BGB geht von der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit als Normalfall aus. Sie beginnt bei der natürlichen Person mit Eintritt der Volljährigkeit, also Vollendung des 18. Lebensjahrs (§ 2 BGB)." [1] Die Geschäftsfähigkeit ist also vom Alter einer Person abhängig.

"Eigenschaften im Sinn von § 119 Abs. 2 BGB sind die auf der natürlichen Beschaffenheit beruhenden Merkmale sowie die tatsächlichen oder rechtlichen Beziehungen zur Umwelt.

Beispiele:
Bei einer Person: z.B. Gesundheitszustand, Alter, Geschlecht, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit." [1]


> Das Alter an
> sich ist ja eine relevante Eigenschaft, die uU erheblich
> sein kann.
>  

[ok]


Quelle: [1] Bürgerliches Recht; Bayerische Verwaltungsschule; Band 2; Seite 29 und 39


Viele Grüße
Josef




Bezug
                
Bezug
Eigenschaftsirrtum § 119 II: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 23:41 Mi 11.07.2012
Autor: nicom88

Vielen Dank.

Bezug
                        
Bezug
Eigenschaftsirrtum § 119 II: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 12:28 Do 12.07.2012
Autor: Josef

Hallo nicom88,

> Vielen Dank.


Gern geschehen!


Viele Grüße
Josef

Bezug
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