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Diebstahl: Umfrage (beendet)
Status: (Umfrage) Beendete Umfrage Status 
Datum: 10:56 Mi 16.07.2008
Autor: nicom88

Heyho, ich hab mal eine Frage.

Ein blöder Ladendetektiv meinte mich des Klauens zu beschuligen weil ich mich verdächtig verhalten habe etc. Er meinte die Videoüberwachung zeigt alles...  nagut ich hab mich auch dumm verhalten und 4 DVDs in meinen Helm gepackt und dann weiter nach noch einer gesucht und dabei unbewusst mit meinen handschuhen rumgespielt und sie auf den Helm gelegt und dadurch wohl die DvDs überdeckt...  danach bin ich in eine andere abteilung gegangen um nach uhren zu gucken.... Dies war für ihn ein Akt des Diebstahlen, weil ich ja hätte bezahlen können... für mich ist es aber so, dass ich in Karstadt überall bezahlen kann... meiner Meinung nach...

naja jedenfalls hat er mich angezeigt... und jetzt steht Aussage gegen Aussage...

Könntet ihr mir sagen, was für Strafen auf mich zukommen, wenn der Richter jetzt seiner Meinung ist?  (Ich bin Schüler auf einem Gymnasium und hab kein Einkommen) (Ist auch nur eine Kurzübersicht, fehlen viele Details)

MfG  

        
Bezug
Diebstahl: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 12:40 Mi 16.07.2008
Autor: smarty

Hallo Nicolas,

als allererstes muss ich dich auf die Überschrift dieses Forums hinweisen, die da lautet:

In diesem Forum kann und darf wegen standesrechtlicher Bestimmungen keine Rechtsberatung geleistet werden.

Aber wir unterliegen ja alle dem Recht der freien Meinungsäußerung :-)

Meine Meinung:

Man wird dir wahrscheinlich in einem Strafbefehl "versuchten (einfachen) Diebstahl" vorwerfen und versuchen diesen mit Beweisvideos (sofern vorhanden) und Augenzeugenberichten zu untermauern.

Dagegen steht deine Beteuerung, dass das alles nur Gedankenverloren passierte (vielleicht hattest du gerade Stress mit der Freundin, in der Schule, mit den Eltern) - deine Gedanken waren auf jeden Fall nicht bei deinem Tun, dem Einkauf.

Wie der Richter entscheidet, kann ich dir natürlich nicht sagen. Es hängt von den Umständen deines Verhaltens und des Anklägers ab und natürlich der Laune des Richters. Man wird dir vielleicht sogar das Angebot machen, das ganze Verfahren zu beschleunigen und einfach alles zuzugeben, dafür kommt dir die Gegenseite auch entgegen - ein Vergleich sozusagen.
Wenn du aber überzeugt bist, dass du echt gar nix klauen wolltest, dann würde ich an deiner Stelle diesen ablehnen [das ist jetzt rein [mm] \red{meine} [/mm] Meinung - muss ich immer wieder betonen].

Was könnte dir passieren: Es reicht von Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung bis hin zu einer Geldbuße im Rahmen des Taschengeldes, Freiheitstrafe auf Bewährung wohl eher nicht  <---  [auch wieder meine Meinung]  meist ist hier allerdings der gesetzliche Vertreter der Gelackmeierte, ich als Richter würde, wenn die Beweislast ausreichen sollte, dir Arbeitsstunden auferlegen.

Glimpflich raus kommst da aber wahrschleinlich nicht.


Grüße
Smarty

Bezug
        
Bezug
Diebstahl: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 14:04 Mi 16.07.2008
Autor: espritgirl

Hallo Nicolas [winken],


Ich habe von Jura keine Ahnung, möchte aber noch ein paar Sachen anbringen.

Karstadt kontrolliert wirklich extrem, es ist das gesichertste Kaufhaus das ich kenne.

Ich finde an deiner Geschichte etwas komisch (nachdem ich vor einigen Wochen auf Sat1 eine Dokumentation gesehen habe):

normalerweise warten doch die Detektive bis der potentielle Dieb das Kaufhaus verlässt. Wenn du also die Kasse passiert hättest ohne die DVDs aus dem Helm zu nehmen, dann könnte man dich des Diebstahls  beschuldigen.

Das du von einem Abteil ins andere gehst ist absolut legitim im Karstadt. Du musst nicht erst die Ware bezahlen, um dann beispielsweise die Etage zu verlassen.

Das Verhalten des Detektives finde ich - wie gesagt - komisch...

Solltest du tatsächlich vor einem Richter sprechen, dann könntest du das Argument bringen, dass du wenn du in den Supermarkt gehst und du nur ein paar Teile kaufen möchtest, du deinen Helm auch als "Einkaufskorb" verwendest und du damit noch nie Probleme bekommen hast.

Das du die Sachen mit dem Handschuh abgedeckt hast war wirklich nicht klug, aber in Gedanken kann ja alles passieren...



Liebe Grüße und viel Glück,

Sarah :-)

Bezug
        
Bezug
Diebstahl: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 21:31 Mi 16.07.2008
Autor: Analytiker

Moin Nico,

da hier bisher nur die "landläufige, sehr subjektive Hausfrauenmeinung" zum Thema abgegeben wurde, möchte ich nochmal etwas Handfestes hinzufügen, weil sonst auch der ganze Straftatsverdacht hier ein wenig "verharmlost" wird. Die Sache sieht in meinen Augen als "Laie" (habe Strafrechtsveranstaltungen an der Uni nur mal so aus Fun gehört) folgendermaßen aus:

Ladendiebstahl kann (bei Volljährigen, also gehörst du in die Zielgruppe) mit einer Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren sanktioniert werden. Gegen geständige Ersttäter werden normalerweise Geldstrafen verhängt, die sich nach dem Warenwert des gestohlenen Gutes richten. Die Staatsanwaltschaften drücken also im Erstfall zunächst ein Auge zu. Handelt es sich allerdings um Wiederholungstäter, so werden die Maßnahmen erheblich verstärkt. Das sollte bei dir dann aber sicher nicht der Fall sein. In diesen Fällen werden gewöhnlich Bewährungsstrafen verhängt, die dem Betroffenen einen Eintrag in seinem Führungszeugnis sichern. Das ist insofern als sehr unangenehm zu bezeichnen, da viele große Unternehmen vor einer Einstellung ein einwandfreies Führungszeugnis verlangen. Ebenso verhindert ein negativer Eintrag im Führungszeugnis die Anstellung im behördlichen Dienst, dazu zählen u.a. Polizei und Bundeswehr. Darüber würde ich mir an deiner Stelle, falls es wirklich zu einer Verurteilung kommen sollte am meisten Gedanken machen, das verbaut dir nämlich in Deutschland viele Türen.

Soweit so gut. Nun stellt sich die Frage, inwiefern der Straftatbestand des Kaufhauses begründet ist. Wir wollen sicher nicht den Teufel an die Wand malen, aber Ladendiebstahl ist in Deutschland ein sehr "publikes" Vergehen, was wie gesagt sicher kein Kavalliersdelikt darstellt. Aus diesem Grunde nerven Richter i.d.R. auch oftmals genervt über sowas, und wollen gerade bei jungen Menschen mal direkt Zeichen setzen, was schlecht für dich sein kann. Aber das ist nun, wie bei meinen Vorrednern spekulativ, und völlig müßig! Mein Tipp für dich: Versuch mal einen (befreundeten) Rechtsanwalt o.ä. zu konsultieren, und trag dort den Sachverhalt vor, denn eine Beratung kann wie bereits angesprochen nicht stattfinden.

Liebe Grüße & viel Glück
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                
Bezug
Diebstahl: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 15:19 Do 17.07.2008
Autor: smarty

Oh - Hallo [winken]

> Moin Nico,
>  
> da hier bisher nur die "landläufige, sehr subjektive
> Hausfrauenmeinung" zum Thema abgegeben wurde, möchte ich
> nochmal etwas Handfestes hinzufügen, weil sonst auch der
> ganze Straftatsverdacht hier ein wenig "verharmlost" wird.

aha

> Die Sache sieht in meinen Augen als "Laie" (habe
> Strafrechtsveranstaltungen an der Uni nur mal so aus Fun
> gehört) folgendermaßen aus:

na da weiß ich aber nicht, ob nicht die "landläufige (hat nichts mit "ländlich" zu tun) sehr subjektive Hausfrauenmeinung" <-- die übrigens äußerst praxisnah sein kann (und zumeist sogar ist) besser ist als das "überaus gefährliche theoretische Halbwissen" eines Nichtjuristen.

Grüße
Smarty

Bezug
                        
Bezug
Diebstahl: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 19:41 Do 17.07.2008
Autor: Analytiker

Oh - Hallo [winken]

> aha

*zwinker*...

> na da weiß ich aber nicht, ob nicht die "landläufige (hat
> nichts mit "ländlich" zu tun) sehr subjektive
> Hausfrauenmeinung" <-- die übrigens äußerst praxisnah sein
> kann (und zumeist sogar ist) besser ist als das "überaus
> gefährliche theoretische Halbwissen" eines Nichtjuristen.

Es ist schon witzig wie du hier die Dinge negativ assozierst *zwinker*! Echt süss... Aber nun gut, ich habe ja auch mitgepostet das meine Kenntnisse im Strafrecht (im Besonderen) eher mäßig sind, von daher hält sich dann die von dir zitierte "Gefahr" doch recht in Grenzen ;-)! Zudem habe ich an einen "wahren" Profi, den Fachanwalt für Strafrecht verwiesen, also sehe ich wirklich keine Gefahr, die von meinen Aussagen ausgehen sollte *zwinker*! Was kannst du denn in diesem Bereich vorweisen, würde mich echt mal interessieren smarty? Ich bin immer bereit, von Leuten zu lernen die was können oder mir etwas voraus haben, denn ich lerne gern dazu. Also welche Expertise kannst du denn so im Bereich "Jura" vorweisen? :)

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer

Bezug
                                
Bezug
Diebstahl: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 20:53 Do 17.07.2008
Autor: smarty

Hallo Analytiker,


> > na da weiß ich aber nicht, ob nicht die "landläufige (hat
> > nichts mit "ländlich" zu tun) sehr subjektive
> > Hausfrauenmeinung" <-- die übrigens äußerst praxisnah sein
> > kann (und zumeist sogar ist) besser ist als das "überaus
> > gefährliche theoretische Halbwissen" eines Nichtjuristen.
>  
> Es ist schon witzig wie du hier die Dinge negativ
> assozierst *zwinker*! Echt süss...

Ich habe die Dinge nicht negativ assoziiert, sondern fand deinen ersten Satz nicht gut und finde ihn immer noch nicht gut.

> Aber nun gut, ich habe
> ja auch mitgepostet das meine Kenntnisse im Strafrecht (im
> Besonderen) eher mäßig sind, von daher hält sich dann die
> von dir zitierte "Gefahr" doch recht in Grenzen ;-)! Zudem
> habe ich an einen "wahren" Profi, den Fachanwalt für
> Strafrecht verwiesen, also sehe ich wirklich keine Gefahr,
> die von meinen Aussagen ausgehen sollte *zwinker*!

An eine wörtliche Übersetzung und 1:1-Anwendung hatte ich auch nicht gedacht.

> Was
> kannst du denn in diesem Bereich vorweisen, würde mich echt
> mal interessieren smarty? Ich bin immer bereit, von Leuten
> zu lernen die was können oder mir etwas voraus haben, denn
> ich lerne gern dazu. Also welche Expertise kannst du denn
> so im Bereich "Jura" vorweisen? :)

Hausmännerwissen und deswegen gebe ich hier auch nur meine Meinung ab und nix handfestes.


Grüße
Smarty

Bezug
                                        
Bezug
Diebstahl: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 16:41 Fr 18.07.2008
Autor: Analytiker

Hi smarty,

> Ich habe die Dinge nicht negativ assoziiert, sondern fand
> deinen ersten Satz nicht gut und finde ihn immer noch nicht gut.

Na das doch auch ok ;-)! Damit kom ich doch klar.

> An eine wörtliche Übersetzung und 1:1-Anwendung hatte ich
> auch nicht gedacht.

Das wäre wohl auch leicht anmaßend *lach*!
  

> Hausmännerwissen und deswegen gebe ich hier auch nur meine
> Meinung ab und nix handfestes.

Siehste, und nur das meinte ich. Also drehen wir uns im Kreis *zwinker*!

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
        
Bezug
Diebstahl: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 09:26 Do 17.07.2008
Autor: angela.h.b.


> Ein blöder Ladendetektiv

Hallo,

hier nochmal eine echte Hausfrauenmeinung:

das Verhalten des Kaufhausdetektives wundert mich etwas: in Supermärkten jedenfalls wird normalerweise nach Passieren der Kasse  zugegriffen, da ist es dann klar, daß es sich um Ladendiebstahl handelt . Dem Kaufhaus allerdings dürfte es ziemlich egal sein, ob und wegen was Du verurteilt wirst, sie haben den Verlust von Waren vermieden und abschreckend und erzieherisch gewirkt. In Zukunft wirst Du Deine DVDs sicher fein offen durch Haus tragen (falls Du nicht Hausverbot bekommst) - und an der DVD-Kasse gebeten werden, sie sofort zu bezahlen.

> . Dies war für ihn ein Akt des Diebstahlen, weil
> ich ja hätte bezahlen können... für mich ist es aber so,
> dass ich in Karstadt überall bezahlen kann... meiner
> Meinung nach...

Naja, ich denke mal, es ist ein Riesenunterschied, ob ich das Paar Socken und den Packen Bleistifte, welche ich kaufen möchte, offen in der Hand halte, während ich bei den CDs gucke, oder ob ich sie auf die Bettdecke meines Säuglings im Kinderwagen lege, welche ich dann gedankenverloren zurückschlage.
Bei uns im Karstadt darf man auch nicht mit Waren aus der CD-Abteilung durchs Haus wandern, die muß man direkt an der dortigen Kasse bezahlen, ich hatte nämlich mal gefragt - ich weiß allerdings nicht, ob da Schilder hängen.

Bzgl. der eventuellen Strafe: ich würde auf gemeinnützige Arbeit tippen.

Gruß v. Angela



Bezug
                
Bezug
Diebstahl: Frage (reagiert)
Status: (Frage) reagiert/warte auf Reaktion Status 
Datum: 12:13 Do 17.07.2008
Autor: nicom88

Ich muss mich ja zu dem Fall äußern.
Da werde ich dann zu jeder Kleinigkeit die ich nur irgendwie gemacht haben sollte und jede Bewegung begründen.

Wenn der Staatsanwalt dann das liest könnte er doch die Anklage fallen lassen oder?

Ich mein...  wie weit isn das gekommen das mitlerweile schon unschuldige des Diebstahls beschuldigt werden nur damit sone Ladendetektive ihre Zuschläge bekommen oO

Habt ihr einen Tipp wie man sich da verhalten könnte?  aber dieser Eintrag in mein Führungszeugniss kommt erst bei "Wiederholern" oder?  

MfG

Bezug
                        
Bezug
Diebstahl: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 13:13 Do 17.07.2008
Autor: angela.h.b.


> Ich muss mich ja zu dem Fall äußern.
>  Da werde ich dann zu jeder Kleinigkeit die ich nur
> irgendwie gemacht haben sollte und jede Bewegung
> begründen.
>  
> Wenn der Staatsanwalt dann das liest könnte er doch die
> Anklage fallen lassen oder?

Hallo,

keine Ahnung, ob er das kann.

>  
> Ich mein...  wie weit isn das gekommen das mitlerweile
> schon unschuldige des Diebstahls beschuldigt werden nur
> damit sone Ladendetektive ihre Zuschläge bekommen oO

Daß Du jetzt in der Klemme steckst, ist klar.
Das ist aber nicht die Folge davon, daß "sone Ladendetektive" Erfolgsprämien bekommen, sondern es ist die Folge Deines Verhaltens.
Wenn Du auch unschuldig bist - der Verdacht, daß Du die DVDs so mitnehmen wolltst, kommt ja wirklich nicht von ungefähr.

> Habt ihr einen Tipp wie man sich da verhalten könnte?

Ich denke nicht, daß dieses Forum dafür der rechte Ort ist.
Besprich Dich mit einem Rechtsanwalt, er kann Dir auch bei der Stellungnahme helfen.
Du kannst dort vorher anfragen, wieviel es in etwa kosten wird, vielleicht habt Ihr ja auch eine Rechtschutzversicherung für die Familie.

>  aber
> dieser Eintrag in mein Führungszeugniss kommt erst bei
> "Wiederholern" oder?  

Auch hierüber wird Dir am ehesten der Rechtsanwalt Auskunft geben können.

Gruß v. Angela



Bezug
        
Bezug
Diebstahl: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 16:59 Mi 16.12.2009
Autor: tobi1508

Hey nicom88,

wollte mal hören was aus deiner damaligen Sache geworden ist?
Ich habe diese We ebenfalls eine Abteilung im Kartsatdt gewechselt um woanders zu bezahlen. Hatte meinen Einkauf in meine vollgepackte Weihnachtstüte getan und wollte an einer anderen Kasse zahlen. Der Detektiv war der Meinung das ich den Artikel klauen wollte.

MFG Tobi

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