Die Stellung des Parlaments < Geschichte < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Aufgabe | Meine Aufgabe ist es die Stellung des Parlamentes zu verschiedenen Zeiten kurz darlegen. Das ist ein mal zur Zeit der Weimarer Reichsverfassung 1919, zur Reichsverfassung 1871 und zur Paulskirchenverfassung 1871. |
Ich habe diese Frage auch in folgenden Foren auf anderen Internetseiten gestellt:
http://www.g-geschichte.de/forum/newthread.php?do=newthread&f=31
Hey Leute ;)
Hallo erstmal.
Joa,in meinem Buch finde ich dazu nichts,im Internet leider auch nicht. Deswegen hoff ich, dass ihr mir helfen könnt :)
Danke schonmal und LG
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 09:02 Di 04.11.2008 | Autor: | Josef |
Hallo,
Geschichte: Bereits im 13.Jahrhundert wurde der große Rat der englischen Könige als »Parliament« bezeichnet. Doch erst Mitte des 19.Jahrhunderts entwickelte sich aus diesem historischen Begriff eine generelle Bezeichnung für alle repräsentativen, in der Regel gewählten Körperschaften, während bis dahin die historischen Namen (Reichstag, Cortes, Landstände) verwendet wurden. Deutsche Parlamente gab es in Süddeutschland (seit 1815) und in Preußen (seit 1848); eine deutsche Nationalrepräsentation verwirklichte sich erstmals in der Frankfurter Nationalversammlung (1848). Mit dem auf dem allgemeinen, gleichen Wahlrecht beruhenden Reichstag des Deutschen Reiches von 1871 wurde ein nationales Parlament geschaffen. Erst die Parlamentarisierung der Reichsregierung 1918 und die Weimarer Reichsverfassung gaben ihm Einfluss auf die Regierungsbildung.
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2001
Die Errichtung eines gesamtdeutschen Parlaments war eine der wesentlichen nationalen und liberalen Forderungen der Märzrevolution. Politiker und Journalisten einigten sich am 5. März bei einem Treffen in Heidelberg darauf, 574 Männer zu einem Vorparlament einzuberufen. Vom 31. März bis 3. April 1848 trat in Frankfurt im Kaisersaal des Römers dieses vorbereitendes Vorparlament zusammen. Schon hier kam es zu den ersten Konflikten zwischen Liberalen und Demokraten, da die Demokraten die Wahl einer konstituierenden Nationalversammlung ablehnten und statt dessen die revolutionäre Durchsetzung der neuen politischen Ordnung in Form einer Republik anstrebten. Die Demokraten konnten sich allerdings nicht durchsetzten. Auf dem gesamten Gebiet des Deutschen Bundes fanden demzufolge Wahlen statt - eine weitere liberale Zentralforderung nach allgemeinem und freiem Wahlrecht war damit erfüllt. Die Wahlbeteiligung lag zwischen 40% in Holstein und Sachsen und 75% in Württemberg.
Am 18. Mai 1848 trat in der Paulskirche in Frankfurt am Main erstmals die Frankfurter Nationalversammlung zusammen. Sie war das erste gesamtdeutsche, frei gewählte Parlament. Nach ihrem Versammlungsort, der Paulskirche, wird das Parlament auch ,,Paulskirche" oder ,,Paulskirchenversammlung" genannt. Die Frankfurter Nationalversammlung umfasste zu Beginn 831 Abgeordnete (von denen allerdings selten mehr als 500 anwesend waren), die trotz allgemeiner Wahlen zumeist der Schicht des gebildeten Bürgertums angehörten. Politische Parteien im heutigen Sinne gab es noch nicht. Trotzdem entstanden durch inoffizielle Treffen gleichgesinnter Abgeordneter Fraktionen.
Fundstelle
siehe auch:
Unterschiede der Verfassungen von 1871 und 1919
Viele Grüße
Josef
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