Aufklärungspflicht < Physik < Naturwiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 15:45 Do 20.06.2013 | Autor: | matheja |
Aufgabe | Hi Leute,
ich brauche euren Rat bei folgender Frage:
Bei welcher der genanten Verfahren besteht eine Aufklärungspflicht von mindestens 12 Stunden vor der Untersuchung:
A) CT-Angiografie
B) MR-Angiografie
C) Digitale Subtraktionsangiografie
D) Power-Doppler-Sonografie
E) Lymphografie |
Lösungsvorschlag:
tendiere zu C
laut Muster ist aber E gekreuzt
wo liegt der Fehler
danke matheja
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Hallo matheja,
wieso postest Du das im Forum Physik?
> ich brauche euren Rat bei folgender Frage:
Nach wie vor: gibts kein Medizinerforum?
> Bei welcher der genanten Verfahren besteht eine
> Aufklärungspflicht von mindestens 12 Stunden vor der
> Untersuchung:
>
> A) CT-Angiografie
> B) MR-Angiografie
> C) Digitale Subtraktionsangiografie
> D) Power-Doppler-Sonografie
> E) Lymphografie
> Lösungsvorschlag:
>
> tendiere zu C
>
> laut Muster ist aber E gekreuzt
>
> wo liegt der Fehler
Das ist einfach: "Allen Lymphografieverfahren ist eine Strahlenbelastung durch Röntgenstrahlung beziehungsweise radioaktiven Zerfall (Lymphszintigrafie) zu eigen." (Quelle: Wikipedia)
Bei den anderen vier Verfahren liegt das nicht vor; es werden andere Kontrastmittel eingesetzt.
Ich meine, die Informationspflicht ergäbe sich aus der Strahlenschutzverordnung oder der Richtlinie des BMU dazu, aber da müsstest Du mal googeln.
Grüße
reverend
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