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Forum "Pädagogik" - Advokatorische Ethik
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Advokatorische Ethik: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 11:39 Mo 07.07.2008
Autor: leila1

Aufgabe
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.

Hallo zusammen,
kann mir jemand erklären, was es mit der advokatorischen ethik auf sich hat?
Also ich habe es so verstanden, dass sie vorschreibt, die interessen eines klienten zu vertreten, weil jener nicht in der lage ist, es selbst zu tun...

danke im voraus...

grüße

        
Bezug
Advokatorische Ethik: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 14:02 Mo 07.07.2008
Autor: Analytiker

Hi leila,

erst einmal herzlich [willkommenvh] *smile* !!!

> kann mir jemand erklären, was es mit der advokatorischen
> ethik auf sich hat?

Definition des Begriffes:

„Eine advokatorische Ethik ist ein System von Behauptungen und Aufforderungen in Bezug auf die Interessen von Menschen, die nicht dazu in der Lage sind, diesen selbst nachzugehen sowie jenen Handlungen, zu denen uns diese Unfähigkeit anderer verpflichtet.“

> Also ich habe es so verstanden, dass sie vorschreibt, die
> interessen eines klienten zu vertreten, weil jener nicht in
> der lage ist, es selbst zu tun...

[ok] -> Also liegst du doch ganz gut ;-)!

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                
Bezug
Advokatorische Ethik: Frage (reagiert)
Status: (Frage) reagiert/warte auf Reaktion Status 
Datum: 14:59 Mo 07.07.2008
Autor: leila1

Vielen Dank :).
Aber ich weiß nicht, wozu eine advokatorische Ethik nötig ist...
Brumlik schreibt:
Ein erster Anlass zur ausrücklichen Formulierung könnte in dem Umstand bestehen, dass weder die kleinen Kinder, noch die hilflosen Personen bereit sind, den ihnen und anderen gegenüber das Interesse besteht, Folge zu leisten und somit den Maßnahmen als akzeptabel auszuweisen.
Ein zweiter Anlass zur Formulierung einer advokatorischen Ethik könnte in dem wissenschaftlichen Interesse bestehen, herauszufinden, mit welchen Gründen Eltern, Pfleger, Richter und staatliche Gesetzgeber ihre eigenen Handlungen rechtfertigen.
Ein dritter Anlass könnte endlich darin bestehen, zu überprüfen, ob die Gründe, die Eltern und andere vorbringenm tatsächlich akzeptabel sind...



Bezug
                        
Bezug
Advokatorische Ethik: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 11:08 Di 08.07.2008
Autor: angela.h.b.


> Vielen Dank :).
>  Aber ich weiß nicht, wozu eine advokatorische Ethik nötig
> ist...
>  Brumlik schreibt:
>  Ein erster Anlass zur ausrücklichen Formulierung könnte in
> dem Umstand bestehen, dass weder die kleinen Kinder, noch
> die hilflosen Personen bereit sind, den ihnen und anderen
> gegenüber das Interesse besteht, Folge zu leisten und somit
> den Maßnahmen als akzeptabel auszuweisen.

Hallo,

tut mir leid, diesen Satz kapiere ich auch nicht...

Ich finde es sehr schwer Dir zu antworten, weil man gar nicht weiß, auf welchem Niveau Du Pädagogik betreibst - auf ein sehr hohes Niveau kann ich mich nicht leider begeben.

Ich würde sagen, daß diese advokatorische Ethik eine Art Maßstab zur Beurteilung des Handelns gegenüber Hilflosen ist, ebenso dient sie zur Begründung dieses Handelns.

"Was ist im Interesse des Hilflosen?", diese Frage ist die Richtschnur, und sie kann durchaus brisant sein, wenn verschiedene Interessen aufeinanderstoßen.
(z.B. Umgangsrecht, Heimunterbringung)

Das Problem ist, daß  dieser Maßstab kein absoluter ist, denn er ist abhängig von den Werten und Normen derer, die ihn verwenden - oder von deren Lebenseinstellung, um ein bißchen auf dem Teppich zu bleiben.

Nehmen wir mal ganz undramatische, alltägliche, vielleicht auch etwas naive Beispiele:

- Das kleine Kind möchte barfuß  herausgehen, um mit dem Nachbarskind einen Schneemann zu bauen.

- Wir haben draußen 13°C und das vierjährige Kind weigert sich, für den Gang zum Kindergarten die Jacke anzuziehen.

- Das Kind hat sich den Pullover selbst angezogen. Das Innere ist außen und das Waschetikett schmückt die Stelle, an der beim Nachbarstöchterchen der niedliche  Kettenanhänger  hängt.

Gruß v. Angela


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