1. Hausarbeit Strafrecht AT < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Cross-Posting: Ich habe die gleichen Fragen vor mehr als 4 Stunden hier gestellt: http://www.juraforum.de/forum/fuer-erstsemester-und-anfangssemester/wie-schreibt-man-eine-hausarbeit-strafrecht-at-350752
Ich möchte meine erste Hausarbeit (1. Semester, Strafrecht AT) schreiben und bin damit irgendwie überfordert.
Deshalb hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt:
Ich habe den SV gelesen und eine Gliederung erstellt, ich weiß also schon, welche Straftatbestände ich prüfen will und wo ich vermutlich Schwerpunkte setzen werde.
Meiner Ansicht nach gibt es einen Schwerpunkt bei der Prüfung des versuchten Totschlags im Bereich des unmittelbaren Ansetzens. Vorher will ich aber den vollendeten Totschlag anprüfen; die Vollendung scheitert meiner Ansicht nach an der objektiven Zurechenbarkeit des Erfolgs. Und hier komme ich nicht weiter.
1. Wie fange ich überhaupt an? Woher weiß ich, in welche Kommentare ich zuerst schauen muss? In welche nicht? Welche Lehrbücher? Alle?
2. Was lese ich nach? Zunächst müsste ich ja mit der Tathandlung anfangen. Welche Definition nehme ich aus welchem Lehrbuch? Die aus Wessels/Beulke gefällt mir, also einfach abschreiben und Fußnote dran?
3. Ein ähnliches Problem habe ich bei der Kausalität: Kann ich einfach von der Äquivalenztheorie ausgehen?
4. Wie finde ich heraus, wer eine Meinung als erstes vertreten hat oder wer eine Theorie ursprünglich entwickelt hat?
5. Wenn die Vollendung an der objektiven Zurechnung scheitert, muss ich dann auch den Meinungsstreit darüber darstellen, ob es überhaupt eine objektive Zurechnung gibt?
Ich hoffe, das waren nicht zu viele, zu allgemeine Fragen...
Vielen Dank schon mal im Voraus !
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 17:05 Fr 04.03.2011 | Autor: | Josef |
Hallo Stella90,
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> Ich möchte meine erste Hausarbeit (1. Semester, Strafrecht
> AT) schreiben und bin damit irgendwie überfordert.
> Deshalb hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt:
>
> Ich habe den SV gelesen und eine Gliederung erstellt, ich
> weiß also schon, welche Straftatbestände ich prüfen will
> und wo ich vermutlich Schwerpunkte setzen werde.
>
> Meiner Ansicht nach gibt es einen Schwerpunkt bei der
> Prüfung des versuchten Totschlags im Bereich des
> unmittelbaren Ansetzens. Vorher will ich aber den
> vollendeten Totschlag anprüfen; die Vollendung scheitert
> meiner Ansicht nach an der objektiven Zurechenbarkeit des
> Erfolgs. Und hier komme ich nicht weiter.
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> 1. Wie fange ich überhaupt an? Woher weiß ich, in welche
> Kommentare ich zuerst schauen muss? In welche nicht? Welche
> Lehrbücher? Alle?
>
> 2. Was lese ich nach? Zunächst müsste ich ja mit der
> Tathandlung anfangen. Welche Definition nehme ich aus
> welchem Lehrbuch? Die aus Wessels/Beulke gefällt mir, also
> einfach abschreiben und Fußnote dran?
>
„Jede Klausur ist im Gutachtenstil zu schreiben. Das Ergebnis steht grundsätzlich am Ende, das Gutachten beschreibt den Lösungsweg. Es müssen alle möglichen Lösungen gutachterlich untersucht werden.
Gutachtertechnik:
Prüfungspunkt:
1. Obersatz
Arbeitsschrite
a) Prüfungsfrage
b) Prüfungsziel
c) Rechtsfolge
2. Defintion
Arbeitsschritt
a) Voraussetzung der genannten Rechtsfolge?
3. Subsumtion
Arbeitsschritt
a) Voraussetzung im Sachverhalt gegeben?
4. Ergebnis
Arbeitsschritt
a) Antwort au die Prüfungsfrage
Der dreigliedrige Straftatbegriff
1. Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Subjektiver Tatbestand
2. Rechtswidrigkeit
3. Schuld
Prüfungsaufbau der Schuld
1, Schuldfähigkeit
2. Vorsatzschuld
3. Unrechtsbewusstsein
4. Fehlen von Entschuldigungs-/Schuldausschließungsgründen"
Quelle: Klausurenschreiben leicht gemacht; Ewald von Kleist Verlag, Berlin
Viele Grüße
Josef
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 16:20 Sa 12.03.2011 | Autor: | matux |
$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
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